BFG: Erfolgt eine Bescheidersetzung gem § 295 BAO durch Erlassung eines vorläufigen Bescheids, so lässt dieser die Festsetzungsverjährungsfrist nach § 208 Abs 1 lit d BAO (neu) zu laufen beginnen. (östz)
Keine Versicherungsdeckung (keine Gefahr des täglichen Lebens): Der mitversicherte Sohn des Versicherungsnehmers warf sich – stark alkoholisiert – in Suizidabsicht auf einer Bundesstraße vor einen LKW. Vor dem Hintergrund der dabei eintretenden Gefährd…
BFG: Ob ein Bestandvertrag gem § 33 TP 5 Abs 1 GebG 1957 auf bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde, hängt von der tatsächlichen Bindung beider Vertragsteile an den Bestandvertrag ab. (östz)
Im vorliegenden Fall wurde der Beschluss vom 16. 5. 2024 über die Eröffnung des Konkursverfahrens am selben Tag in die Insolvenzdatei eingetragen. Im Hinblick auf den Feiertag (Fronleichnam) am grds letzten Tag der Rekursfrist (30. 5. 2024) ist der am …
BFG: Ob ein Bestandvertrag gem § 33 TP 5 Abs 1 GebG 1957 auf bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde, hängt von der tatsächlichen Bindung beider Vertragsteile an den Bestandvertrag ab. (östz)
Im vorliegenden Fall wurde der Beschluss vom 16. 5. 2024 über die Eröffnung des Konkursverfahrens am selben Tag in die Insolvenzdatei eingetragen. Im Hinblick auf den Feiertag (Fronleichnam) am grds letzten Tag der Rekursfrist (30. 5. 2024) ist der am …
Nach § 48a Abs 1 TROG 2022 ist die Schaffung und die Erweiterung von Handelsbetrieben mit einer Kundenfläche von mehr als 300 m² außer in Kernzonen iSd § 8 Abs 3 TROG 2022 grds nur auf Sonderflächen für Handelsbetriebe zulässig. Der Neubau nach erfolgt…
BFG: Nur zwangsläufig erwachsende außergewöhnliche Belastungen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (Stpfl) wesentlich beeinträchtigen, sind gem § 34 EStG bei der Einkommensermittlung abzugsfähig. (östz)
Nach § 48a Abs 1 TROG 2022 ist die Schaffung und die Erweiterung von Handelsbetrieben mit einer Kundenfläche von mehr als 300 m² außer in Kernzonen iSd § 8 Abs 3 TROG 2022 grds nur auf Sonderflächen für Handelsbetriebe zulässig. Der Neubau nach erfolgt…
BFG: Nur zwangsläufig erwachsende außergewöhnliche Belastungen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (Stpfl) wesentlich beeinträchtigen, sind gem § 34 EStG bei der Einkommensermittlung abzugsfähig. (östz)