Erste Rsp. Die in § 24 Abs 4 DSG vorgesehene subjektive Einjahresfrist zur Einbringung einer Datenschutzbeschwerde nach Art 77 DSGVO ist mit dem Unionsrecht vereinbar. (jusit)
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
- Privatstiftungen
- Verwaltung von Haus- und Grundeigentum
- Aktienrecht
- Handelsrecht
- Kartellrecht
- Marken- und Patentangelegenheiten
- Kreditsicherung
- Insolvenzrecht (Unternehmensauflösung)
- Ent- und Umschuldung
- Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
- Exportbetreuung
- Agrarrecht
- Zollrecht
- Strafrecht und Strafprozessrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Präventionsberatung (Compliance)
- Finanzstrafrecht
- Wiederaufnahme des Strafverfahrens
- Strafvollzug
- Prozessbegleitung
- Gewerberechtliche Bewilligungen
- Umweltschutz
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Agrarverfahren
- Zusammenlegungsverfahren
- Grundverkehrsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren vor Polizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften, insbesondere nach Verkehrsunfällen
- Führerscheinentzugsverfahren
- Liegenschaftsverträge
- Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge
- Schenkungsverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Pacht- und Mietverträge
- Dienstverträge
- Werkverträge
- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
- Finanzierungsverträge
- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
- Besitzstörung
- Miet- und Wohnrecht
- Konsumentenschutz
- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
- Baurecht
- Grundbuch- und Firmenbucheintragungen
- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
- Vereinsrecht
- Lebensmittelrecht
- Devisenrecht
- Medienrecht
- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
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EuGH: Vereinbarkeit einer höheren Schenkungsteuer für ausländische Familienstiftungen mit der Kapitalverkehrsfreiheit
Eine nationale Regelung wie jene des deutschen Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts, die ausländische und inländische Privatstiftungen unterschiedlich behandelt, beschränkt zwar die Kapitalverkehrsfreiheit, kann aber durch das Ziel eines kohärenten St…
Idente Wortmarken für Nahrungsergänzungsmittel und schmerzlindernde Creme
Hier: Annahme einer Verwechslungsgefahr durch das RekursG nicht unvertretbar; eine ergänzende Funktion und Bedeutsamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln zu einer schmerzlindernden Creme ist keineswegs so fernliegend, dass das angesprochene Publikum bei d…
EuGH: Schadenersatzklage wegen Wettbewerbsverstoß – Offenlegung von Beweismitteln
Port. Fall. Der Mechanismus der Abwägung der berechtigten Interessen aller Parteien und betroffenen Dritten betr die Offenlegung von Beweismitteln bei Klagen auf Schadenersatz iZm Wettbewerbsverstößen (Art 5 KartellschadensersatzRL) gilt auch bei vorau…