EuG: Die öffentliche Wiedergabe geschützter Werke ohne entsprechende Lizenz ist eine steuerbare Dienstleistung, wobei sich die Mehrwertsteuerpflicht auf alle gesetzlichen Aufschläge erstreckt. (östz)
östz
BFG: Die bloße Übererfüllung der gesetzlich definierten Lehrverpflichtung führt zu keinem begünstigten Überstundenzuschlag gem § 68 Abs 2 EStG. (östz)
BFG: Eine allfällige Unzuständigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Durch eine unzuständige Behörde erlassene Beschwerdevorentscheidungen sind daher aufzuheben. (östz)
VwGH: Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist nicht von der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe abzuziehen. (östz)
BFH: Eine Auszahlung aus einem US-amerikanischen 401(k)-Plan unterliegt in Deutschland der Besteuerung nach § 22 Nr 5 S 2 lit b dEStG. (östz)
BFG: Eine Bescheidänderung gem § 295 Abs 3 BAO nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ist nicht möglich, wenn der grundlagenähnliche Bescheid gem § 293 iVm § 302 Abs 2 lit a BAO berichtigt wurde. (östz)
BFG: Die Pflicht zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen nach § 41 Abs 1 FLAG besteht auch im Hinblick auf freie Dienstnehmer an Erwachsenenbildungseinrichtungen, die die Voraussetzungen von § 49 Abs 7 ASVG iVm der Pausch-VO erfüllen. (östz)
EuGH: Eine regulatorische Verpflichtung zum Erwerb einer Ausstattung reicht für sich genommen nicht aus, um einen direkten Zusammenhang zwischen diesem Erwerb und konkreten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit…
EuG: Kumulative Anwendung der Regelungen zum Doppelerwerb und der Steuerschuld kraft Rechnungslegung
EuG: Die Vorschriften zum kumulativen innergemeinschaftlichen Erwerb und zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung können nebeneinander angewendet werden. (östz)
BFG: Erfolgt die Zustellung des ersetzenden Sachbescheides vor dem verfahrensrechtlichen Bescheid, ist der neue Sachbescheid rechtswidrig. Der Aufhebungsbescheid ist auch rechtswidrig, weil er sich gegen den nicht mehr existenten alten Sachbescheid ric…