BFG: Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, trifft den Steuerpflichtigen nach stRsp eine erhöhte Mitwirkungspflicht. (östz)
östz
BFG: Entgelte für den Erwerb einer Programmkopie einer Software führen zu Unternehmensgewinnen iSd Art 7 DBA China. (östz)
BFG: das Rechtsmittelgericht ist bei Antragserweiterungen im Beschwerdeverfahren gegen Auskunftsbescheide nach § 118 BAO funktionell unzuständig (östz)
BFG: Die Erklärung zur Umwidmung eines Gesellschafterdarlehens in eine Kapitalrücklage stellt einen Verzicht iSd § 8 Abs 1 KStG auch bei sozietärer Veranlassung dar, andernfalls die Bestimmung inhaltsleer wäre. (östz)
BFG: Einkünfte einer Rechtsanwältin, die aus der Tätigkeit als gerichtlich bestellte Sachwalterin stammen, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. (östz)
VfGH: Keine Verfassungswidrigkeit von § 14 Abs 7 Z 2 und Z 3 EStG betreffend die Festschreibung von Gewinnzuschlägen bei mangelnder Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 10. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Ein Verzicht löst im Gegensatz zum Vergleich keine Gebührenpflicht aus. Dies gilt auch für das Opting-out aus den ehelichen Ansprüchen gem § 87 Abs 1 EheG und § 97 ABGB. (östz)
BFG: Wird das Rechtsmittel gegen einen Wiederaufnahmebescheid unerledigt gelassen und vorerst über die Beschwerde gegen den neuen Sachbescheid abgesprochen, ist die entsprechende Entscheidung inhaltlich rechtswidrig. (östz)
BFG: § 3 Abs 1 Z 35 EStG ist lex specialis zu § 67 Abs 1 EStG. (östz)