BFG: Der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch wird an dem Ort verwirklicht, wo die Schmälerung des Unternehmensvermögens stattgefunden hat. (östz)
östz
BFG: Die entgeltliche Überlassung eines Kfz, dessen Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, darf zur Vermeidung einer systemwidrigen Doppelbelastung nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. (östz)
EuGH: Gesamtschuldnerisch haftende Dritte müssen Tatsachenfeststellungen und rechtliche Würdigungen der Steuerverwaltung zum Bestehen und Höhe der Steuerschuld des ursprünglichen Steuerschuldners wirksam anfechten können. (östz)
VwGH: Die Zustellvollmacht bedarf nicht zwingend einer ausdrücklichen Eintragung in FinanzOnline, sondern kann sich auch aus anderen Eingaben der Steuerpflichtigen oder ihrer steuerlichen Vertreterin ergeben. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
VwGH: Eine Übertragung der Liegenschaft unter der Bedingung, dass die Rückgängigmachung tatsächlich erfolgt, verhindert nicht die gem § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG für die Rückerstattung der GrESt geforderte Wiedererlangung der Verfügungsmacht. (östz)
BFG: Bescheide müssen für deren Wirksamkeit nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin gerichtet werden. (östz)
VwGH: Beschwerden gegen unbefugte Einsicht in Mitarbeiterkrankendaten sind Ausdruck der privaten Lebensführung; Prozesskosten, die mit nicht steuerpflichtigen Schadenersatzsprüchen im Zusammenhang stehen, können nicht als Werbungskosten abgezogen werde…
BFG: Nach stRsp des VwGH besteht die stärkste persönliche Beziehung idR an dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
BFH: Deutschland darf eine Abfindungszahlung, die ein in Deutschland ansässiger aber in Luxemburg tätiger Arbeitnehmer erhalten hat, nach Art 14 Abs 1 DBA D-LUX besteuern. (östz)