Wird nach Erhebung der Revision über das Vermögen einer Prozesspartei (hier Bekl) das Insolvenzverfahren eröffnet und betrifft der Rechtsstreit ein zur Masse gehörendes Vermögen, dann ist wegen der ex lege eintretenden Unterbrechung (§ 7 IO) über die R…
zik
Schon aufgrund der weitgehenden Gleichartigkeit der Regelungen über das Erlöschen bzw den Widerruf der Berufsbefugnis in den Berufsrechten der österreichischen rechtsberatenden Berufe bestehen gegen die Verfassungskonformität der in § 34 Abs 1 Z 4 RAO …
Hier zwar „paranoide Fehleinschätzung“ des Schuldners betr die Vorgänge im Insolvenzverfahren und Schuldner im Besitz einer Faustfeuerwaffe, aber keine einzige Angriffshandlung bisher festgestellt; die Annahme eines erhöhten Sicherheitsrisikos basiert …
Hier zwar „paranoide Fehleinschätzung“ des Schuldners betr die Vorgänge im Insolvenzverfahren und Schuldner im Besitz einer Faustfeuerwaffe, aber keine einzige Angriffshandlung bisher festgestellt; die Annahme eines erhöhten Sicherheitsrisikos basiert …
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 31. 3. 2026 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Klarstellungen betr Verlustersatz (kein Rückzahlungsanspruch betr die erste Tranche über eine „fiktive Endabrechnung“ bei Insolvenz/Einstellung der operativen Tätigkeit nach dem Antrag auf die zweite Tranche) und Fixkostenzuschuss (ein tatsächlicher Um…
Erst durch die beschlussmäßige Anordnung der Nachtragsverteilung werden diese Vermögenswerte wieder in das Konkursverfahren einbezogen. Dementsprechend sind diese Vermögensbestandteile in dem Beschluss genau zu bezeichnen. (zik)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 1. 2026 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass bewirkt nur die Unterbrechung von massebezogenen Teilen des Verlassenschaftsverfahrens, insb daher von solchen, die Befugnisse des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters berühren. Hingeg…
Erste Rsp. In einem neuerlichen Insolvenzverfahren können innerhalb der neuerlich beginnenden einjährigen Frist gem § 43 Abs 2 IO grds auch Rechtshandlungen oder Unterlassungen angefochten werden, die im Rahmen eines vorangegangen Insolvenzverfahrens h…