Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
ard
Senkung der Zinssätze für Abgabenschulden uÄ (ard, pvp, östz)
Änderungen in NÖ und OÖ. (östz, pvp, ard)
Der Zweck des erweiterten Kündigungsschutz in § 22 KV-Universitäten verlangt, dass der erforderliche Kündigungsgrund bereits in der schriftlichen Kündigungserklärung angeführt wird. (ard)
Erhöhung des Grenzbetrages auf € 15.900,-. (ard, pvp, östz)
Die Mitteilung eines Krankenstandes des Arbeitnehmers mittels „iMessage“ an den Arbeitgeber ist als ordnungsgemäße Anzeige der Dienstverhinderung anzusehen, wenn die beiden regelmäßig diesen Kommunikationsweg nutzen. (ard, pvp)
Beweislast für Unwirksamkeit der kurzen Kündigungsfrist im KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
Im Prozess um Kündigungsentschädigung auf Grundlage der längeren gesetzlichen Kündigungsfrist trifft den Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass im Hotel- und Gastgewerbe österreichweit Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind, überwieg…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 10. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Die zum Ausgleich der Geldentwertung gewährte Teuerungsprämie steht in untrennbarem Konnex mit Arbeitsverhältnis und Arbeitsleistung und ist daher als laufendes Entgelt iSd § 1 Abs 2 IESG anzusehen. (ard)
Höchstbeitragsgrundlage voraussichtlich € 6.450,- monatlich, Geringfügigkeitsgrenze € 551,10 monatlich (ard, pvp, rdw)