Bei der Beurteilung, ob ein Fahrzeug im Bereich eines Halte- und Parkverbots aufgestellt wurde, ist auch die angeordnete Aufstellungsrichtung für die vom Verbot ausgenommenen Fahrzeuge zu berücksichtigen. (zfv)
Новости и публикации
EuGH: Art 47 GRC erfordert, dass ein Geschäftsführer, der für die Mehrwertsteuerschulden seiner Gesellschaft haftbar gemacht wird, die Möglichkeit hat, im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid die zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen und…
Es wurden die Regeln sicherer Schiffsführung in einer Weise verletzt, bei der der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich vorhersehbar ist. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Skipper und seine Lebensgefährtin infolge des Motorausfalls „völ…
BFG: Die Totalabweisung einer Beschwerde hat zur Folge, dass ein vom BFG selbst akzeptiertes Ergebnis der Beschwerdevorentscheidung durch Sachentscheidung des BFG aus dem Rechtsbestand ausscheidet. (östz)
Unterlassungsansprüche wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung nach § 1330 ABGB sind dem Art 19.2.1 ARB 2022 zu unterstellen (vgl zu Art 19.2.1 ARB 2015 7 Ob 32/26w, RdW 2026/476). (rdw)
BFG: Eine Pensionskassenleistung einer privatrechtlichen Vorsorgestiftung fällt auch dann nicht unter Art 19 DBA-Schweiz, wenn die zugrunde liegenden Ansprüche aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst stammen. (östz)
Tlw Aufhebung von T-134/25. Eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements kann nicht für sich genommen und unabhängig von den Gründen, auf denen sie beruht, einen „außergewöhnlichen Umstand“ iSd Art 5 Abs 3 FluggastrechteVO darstellen, sondern es ist v…
Bei der Beurteilung, ob ein Vorstandsmitglied gegen das Wettbewerbsverbot des § 79 AktG verstößt ist nicht nur eine rein formale, sondern eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden. (rdw)
Erste Rsp. Macht ein (in Östereich lebender) Gesellschaftsgläubiger einer (in Deutschland ansässigen) AG, über die in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Ansprüche gegen deren (in Deutschland wohnhaften) ehemaligen alleinigen Vorsta…
BFH: Die Rechtsfolge des § 12 Abs 1 S 1 dKStG setzt in der letzten juristischen Sekunde vor dem Ausschluss oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ein. (östz)