Die Auskunftspflicht eines Host-Providers nach dem ECG unterliegt grds dem Herkunftslandprinzip (Recht des Niederlassungsstaats des Diensteanbieters). Eine Abweichung zugunsten österreichischen Rechts kommt nur ausnahmsweise nach § 22 ECG in Betracht, …
EuG: Die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug hängt ausschließlich von der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen ab. (östz)
Dt. Fall. Für eine Nutzung „zum Zwecke von“ Pastiches iSd Art 5 Abs 3 Buchst k RL 2001/29/EG (offen epigonale Verwendung geschützter Werk[-teile], um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen) genügt…
Dt. Fall. Für eine Nutzung „zum Zwecke von“ Pastiches iSd Art 5 Abs 3 Buchst k RL 2001/29/EG (offen epigonale Verwendung geschützter Werk[-teile], um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen) genügt…
VwGH: Chiropraktische Leistungen können im Falle der Vergleichbarkeit mit medizinischen Leistungen und – falls die Tätigkeit auch nach ärztlicher Anordnung erbracht wird – unter die (unechte) Steuerbefreiung kraft § 6 Abs 1 Z 19 UStG fallen. (östz)…
VwGH: Chiropraktische Leistungen können im Falle der Vergleichbarkeit mit medizinischen Leistungen und – falls die Tätigkeit auch nach ärztlicher Anordnung erbracht wird – unter die (unechte) Steuerbefreiung kraft § 6 Abs 1 Z 19 UStG fallen. (östz)…
Abweichende BFG-Entscheidung verneint Erfordernis einer Nächtigung für abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwand (ard, pvp, östz)
Kunden, die von der bekl Stromlieferantin nicht nur Strom beziehen, sondern ihr auch überschüssigen Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen entgeltlich überlassen („Prosumer“), sind in Bezug auf die Strombezugsverträge mit der Bekl als Verbraucher anzuse…
Kunden, die von der bekl Stromlieferantin nicht nur Strom beziehen, sondern ihr auch überschüssigen Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen entgeltlich überlassen („Prosumer“), sind in Bezug auf die Strombezugsverträge mit der Bekl als Verbraucher anzuse…
Abweichende BFG-Entscheidung verneint Erfordernis einer Nächtigung für abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwand (ard, pvp, östz)