VwGH: Der Wechsel vom einfachen Dienstnehmer zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft begründet eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum alten Dienstgeber. (östz)
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Dt. Fall. Ein Online-Vergleichsdienst für Waren oder Dienstleistungen (hier: für Versicherungsangebote) fällt nicht unter den Begriff „vergleichende Werbung“ iSd Art 2 Buchst c RL 2006/114/EG, wenn der Betreiber kein „Mitbewerber“ ist (dh die Waren/Die…
VwGH: Der Wechsel vom einfachen Dienstnehmer zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft begründet eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum alten Dienstgeber. (östz)
VwGH: Es entspricht der stRsp des VwGH, dass die Tätigkeit als Pizzabote, bei der es sich um eine einfache manuelle Tätigkeit ohne großen Gestaltungsspielraum der Arbeitsausführung handelt, als echtes Dienstverhältnis einzuordnen. (östz)
Die Kl hat im Ausgangsverfahren nicht klar zwischen den Verfehlungen des Mitarbeiters im Jahr 2019 und im Jahr 2020 differenziert; es bestehen daher keine Bedenken gegen die Rechtsansicht des BerufungsG, das die mehreren Verstöße gegen die Pflicht zur …
VwGH: Es entspricht der stRsp des VwGH, dass die Tätigkeit als Pizzabote, bei der es sich um eine einfache manuelle Tätigkeit ohne großen Gestaltungsspielraum der Arbeitsausführung handelt, als echtes Dienstverhältnis einzuordnen. (östz)
Die Kl hat im Ausgangsverfahren nicht klar zwischen den Verfehlungen des Mitarbeiters im Jahr 2019 und im Jahr 2020 differenziert; es bestehen daher keine Bedenken gegen die Rechtsansicht des BerufungsG, das die mehreren Verstöße gegen die Pflicht zur …
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut darf die Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37 Abs 1 MedienG nur auf Antrag und nicht von Amts wegen angeordnet werden. (jusit)
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut darf die Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37 Abs 1 MedienG nur auf Antrag und nicht von Amts wegen angeordnet werden. (jusit)
Ziel dieser Umfrage des Councils war es, den aktuellen Stand der ESG- oder Nachhaltigkeits-Integration (Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte) in der Bewertungspraxis zu analysieren. (rwz)