Port. Fall. Der Mechanismus der Abwägung der berechtigten Interessen aller Parteien und betroffenen Dritten betr die Offenlegung von Beweismitteln bei Klagen auf Schadenersatz iZm Wettbewerbsverstößen (Art 5 KartellschadensersatzRL) gilt auch bei vorau…
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BFH: Eine selbstständige Fahrlehrerin erbringt eine steuerfreie Leistung gem Art 132 Abs 1 lit i MwStSystRL, wenn sie aufgrund eines Rechtsverhältnisses zum Einrichtungsträger tätig wird und persönlich unterrichtet. (östz)
BFH: Eine selbstständige Fahrlehrerin erbringt eine steuerfreie Leistung gem Art 132 Abs 1 lit i MwStSystRL, wenn sie aufgrund eines Rechtsverhältnisses zum Einrichtungsträger tätig wird und persönlich unterrichtet. (östz)
Bei der vorliegenden Videospiel-Fußballsimulation sind die „Lootboxen“ (mit ua virtuellen Fußballspielern mit unterschiedlichen Stärken) nicht losgelöst vom restlichen Videospiel zu beurteilen; das Spiel in seiner Gesamtheit ist kein Glücksspiel, va we…
BFG: Reguläre Haushaltsgeräte mit einer behindertenspezifischen Funktion können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. (östz)
Bei der vorliegenden Videospiel-Fußballsimulation sind die „Lootboxen“ (mit ua virtuellen Fußballspielern mit unterschiedlichen Stärken) nicht losgelöst vom restlichen Videospiel zu beurteilen; das Spiel in seiner Gesamtheit ist kein Glücksspiel, va we…
BFG: Reguläre Haushaltsgeräte mit einer behindertenspezifischen Funktion können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. (östz)
Klarstellung. Nach dem klaren Wortlaut und dem Zweck des § 178g Abs 1 VersVG muss der Versicherer den klagebefugten Institutionen von sich aus nur eine Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes mitteilen. Zur Auskunft betr die Vertragsgrundlag…
Klarstellung. Nach dem klaren Wortlaut und dem Zweck des § 178g Abs 1 VersVG muss der Versicherer den klagebefugten Institutionen von sich aus nur eine Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes mitteilen. Zur Auskunft betr die Vertragsgrundlag…
Keine Zurechnung der anwaltlichen Äußerungen an Arbeitgeber, wenn dieser darauf keinen Einfluss genommen hat. (ard)