VwGH: Die durch Art 9 BGBl I 2005/112 (Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen) vorgesehenen Fristenregelungen gelten nicht bei Covid-19. (östz)
BFG: Ein „vorsätzliches Zusammenwirken“ iSd § 83 Abs 3 EStG erfordert ein aktives Handeln sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. (östz)
Hier: „Halte- und Parkverbot“ mit einer Ausnahme für die „Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen“ – für die Frage, ob es sich bei einem Kombinationskraftwagen um ein „Lastfahrzeug“ iSd § 2 Abs 1 Z 23 StVO handelt, kommt es nur auf eine Ladetätigkeit im konkr…
Hier: „Halte- und Parkverbot“ mit einer Ausnahme für die „Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen“ – für die Frage, ob es sich bei einem Kombinationskraftwagen um ein „Lastfahrzeug“ iSd § 2 Abs 1 Z 23 StVO handelt, kommt es nur auf eine Ladetätigkeit im konkr…
Der Versicherungsnehmer beantwortete die Fragen zu seinem früheren Drogenkonsum und der psychischen Erkrankung deshalb unrichtig, weil ihm bewusst war, dass die wahrheitsgemäße Beantwortung Einfluss auf den Abschluss des Versicherungsvertrags haben kan…
BFG: Aufwendungen, die in früheren Jahren als Betriebsausgaben angefallen wären, aber in dem betreffenden Jahr nicht angesetzt wurden, können nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden. (östz)
BFG: Aufwendungen, die in früheren Jahren als Betriebsausgaben angefallen wären, aber in dem betreffenden Jahr nicht angesetzt wurden, können nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden. (östz)
Der Versicherungsnehmer beantwortete die Fragen zu seinem früheren Drogenkonsum und der psychischen Erkrankung deshalb unrichtig, weil ihm bewusst war, dass die wahrheitsgemäße Beantwortung Einfluss auf den Abschluss des Versicherungsvertrags haben kan…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 5. 4. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Anpassungen aufgrund der Einführung des „Digitalen Eilnachrichtenverfahrens“ (östz)