Von einem verbindlichen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), mit dem eine Streitigkeit zwischen mehreren nationalen Aufsichtsbehörden darüber beigelegt wird, ob ein für die Verarbeitung Verantwortlicher gegen die DSGVO verstoßen ha…
Von einem verbindlichen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), mit dem eine Streitigkeit zwischen mehreren nationalen Aufsichtsbehörden darüber beigelegt wird, ob ein für die Verarbeitung Verantwortlicher gegen die DSGVO verstoßen ha…
EuG: Die Verbrauchsteuerpflicht kann nur aufgrund der in der Richtlinie aufgezählten Tatbestände entstehen. (östz)
Wird im Gesellschafterbeschluss auf Erhöhung des Stammkapitals nur ein – namentlich genannter – Dritter zur Übernahme der Anteile zugelassen und erklärt dieser in seiner Übernahmserklärung nicht auch den Beitritt zur Gesellschaft, kann er (mangels Ents…
Klarstellung. Hier: Fortsetzung des wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen Schadenersatzverfahrens gegen den haftpflichtversicherten Schädiger durch den kl Geschädigten als Prüfungsprozess nach § 110 IO – im Hinblick auf die Obliegenheit zur Kostenmin…
Ein ehemaliger Geschäftsführer kann auch für Abgabenausfälle haften, die erst nach Beendigung seiner Vertretertätigkeit eintreten, soweit sie auf von diesem zu verantwortende Pflichtverletzungen in der Zeit seiner aktiven Geschäftsführertätigkeit zurüc…
Erst durch die beschlussmäßige Anordnung der Nachtragsverteilung werden diese Vermögenswerte wieder in das Konkursverfahren einbezogen. Dementsprechend sind diese Vermögensbestandteile in dem Beschluss genau zu bezeichnen. (zik)
None (ard, pvp)
BFG: Verbindlichkeiten für Geschenkgutscheine, die über mehrere Jahre uneingelöst bleiben, sind der Höhe nach auf die erfahrungsgemäße Einlösequote zu kürzen; Treuegutscheine, die nur den Preis des nächsten Einkaufs reduzieren, sind erst im Jahr der Ei…
Im Hinblick auf den Zustand des Fahrzeugs bleibt die Verantwortlichkeit des Zulassungsbesitzers auch über den Zeitraum der Vermietung des Fahrzeugs aufrecht; für den Mieter wurde in § 103a Abs 1 Z 2 KFG lediglich eine zusätzliche Verantwortlichkeit („n…