Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
östz
VwGH: Eine Übertragung der Liegenschaft unter der Bedingung, dass die Rückgängigmachung tatsächlich erfolgt, verhindert nicht die gem § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG für die Rückerstattung der GrESt geforderte Wiedererlangung der Verfügungsmacht. (östz)
BFG: Bescheide müssen für deren Wirksamkeit nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin gerichtet werden. (östz)
VwGH: Beschwerden gegen unbefugte Einsicht in Mitarbeiterkrankendaten sind Ausdruck der privaten Lebensführung; Prozesskosten, die mit nicht steuerpflichtigen Schadenersatzsprüchen im Zusammenhang stehen, können nicht als Werbungskosten abgezogen werde…
BFG: Nach stRsp des VwGH besteht die stärkste persönliche Beziehung idR an dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
BFH: Deutschland darf eine Abfindungszahlung, die ein in Deutschland ansässiger aber in Luxemburg tätiger Arbeitnehmer erhalten hat, nach Art 14 Abs 1 DBA D-LUX besteuern. (östz)
VwGH: Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann als wirksamer Verzicht auf die Anwendung der Pauschalregelung des § 22 UStG gewertet werden, wenn die Anwendung der normalen MwSt-Regelung nicht mit besonderen Schwierigkeiten für den Steuerpflichtig…
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer nach § 10 BewG ist eine allenfalls später anfallende Kapitalertragsteuer nicht steuermindernd zu berücksichtigen. (östz)
BFG: Der Unterschiedsbetrag gem § 24 Abs 5 Z 3 lit a KStG kann maximal die Summe der Zuwendungen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG 1988 im Gutschriftsjahr betragen. (östz)
VwGH: Der Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen ist die Kontobelastung. (östz)