VwGH: Das „Wissen-Müssen“ von der Beteiligung an einer Lieferkette, bei der es zur MwSt-Hinterziehung in einem Drittstaat kommt, führt nicht zur Versagung der Befreiung der Ausfuhrlieferung oder des Vorsteuerabzugs. (östz)
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VwGH: Der Wechsel vom einfachen Dienstnehmer zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft begründet eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum alten Dienstgeber. (östz)
VwGH: Es entspricht der stRsp des VwGH, dass die Tätigkeit als Pizzabote, bei der es sich um eine einfache manuelle Tätigkeit ohne großen Gestaltungsspielraum der Arbeitsausführung handelt, als echtes Dienstverhältnis einzuordnen. (östz)
BFG: Der ermäßigte Steuersatz des § 28 Abs 52 lit a UStG ist nicht auf Betriebe der Systemgastronomie anwendbar, bei der die Speisen nicht vorwiegend im Lokal verzehrt, sondern mitgenommen werden. (östz)
BFG: Eine Zustellung an die Rechtsvertretung unmittelbar vor Mitteilung der Beendigung der Vollmacht fällt in die Risikosphäre der Partei. (östz)
Sind die Bestimmungen des Unionszollkodex dahin gehend auszulegen, dass die Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen die verbindliche Zolltarifauskunft auf den Zeitpunkt der Ausstellung dieser verbindlichen Zolltarifauskunft zurückwirkt? (östz)
VwGH: Das Finanzamt hat das Ausmaß der tatsächlichen privaten Nutzung festzustellen. Die bloße Nutzungsmöglichkeit ist nicht ausreichend. (östz)
BMF: Bei einer Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst handelt es sich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gem Art 19 DBA-Italien. (östz)
BFG: Für den Anspruchszinsenbescheid ist nicht nur ohne Bedeutung aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist, sondern sind auch die Gründe, weshalb Differenzbeträge entstanden sind, unerheblich. (östz)
VwGH: Eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG liegt nur dann vor, wenn eine tatsächliche Bebauung des Grundstücks nach den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. (östz)