VwGH: Eine selbstständige Tätigkeit iSd Sportler-VO ist nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber dem Sportler die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren vorschreibt. (östz)
östz
BFG: Ein Rechtsmittelersuchen ist mangels ausdrücklichen Vorlagewunsches und bei Fristversäumnis nicht als Vorlageantrag auszulegen (östz)
BFH: Für Einkünfte im Freistellungszeitraum nach einer Kündigung wie auch aus einer entsprechenden Abfindung steht dem Ansässigkeitsstaat nach Art 15 Abs 1 1. Satz DBA D-CH das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. (östz)
BFG: Für die Feststellung des Mittelpunkts der Lebensinteressen ist auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen. (östz)
EuGH: Zwischen Lotterien und sonstigen Glücksspielen gibt es Unterschiede, die die Entscheidung des Verbrauchers, die jeweilige Spielkategorie zu wählen, beeinflussen können. (östz)
VwGH: Das Beantragen einer Direktvorlage gem § 262 Abs 2 BAO hat keinen Einfluss auf die sechsmonatige Frist des § 284 Abs 1 BAO. (östz)
BFG: Rückwirkende Genehmigungen schwebend unwirksamer Betriebsvereinbarungen werden im Steuerrecht nicht anerkannt. (östz)
VfGH: § 12 Abs 7 und § 37 Abs 6 EStG idF BGBl I 2004/180 sind verfassungskonform. (östz)
BFG: Erfolgt im Aufhebungsbescheid nach § 299 Abs 1 BAO keine Abwägung ermessensrelevanter Umstände, so ist der Aufhebungsbescheid rechtswidrig ergangen. (östz)
Witwenpensionen, die aus einer ehemaligen Tätigkeit des früheren Ehegatten für die UN resultieren, sind nicht steuerbefreit. (östz)