Die Zulassungswerberin muss nicht nur alle Informationen zur Verfügung stellen, die bei Antragstellung bereits existieren, sondern unverzüglich auch während des Zulassungsverfahrens neue oder aktualisierte Informationen iSd § 10a Abs 2 Z 3 bis 5 TNRSG….
EuGH: Die MwStSyst-RL und das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangen, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Voraussetzungen nicht gen…
Wie ein Verbraucher sein frei verfügbares Einkommen verwendet, muss letztlich seiner eigenverantwortlichen Entscheidung überlassen bleiben – auch wenn die Kreditsumme (wie hier) im Casino und für Lokalbesuche ausgegeben wird. Einer Warnung des Kreditge…
VwGH: Nicht als Suchtgift zu qualifizierende Cannabis-Blüten unterliegen der Tabaksteuer gem § 3 Abs 6 iVm Abs 3 Z 1 TabStG. (östz)
Wie ein Verbraucher sein frei verfügbares Einkommen verwendet, muss letztlich seiner eigenverantwortlichen Entscheidung überlassen bleiben – auch wenn die Kreditsumme (wie hier) im Casino und für Lokalbesuche ausgegeben wird. Einer Warnung des Kreditge…
VwGH: Nicht als Suchtgift zu qualifizierende Cannabis-Blüten unterliegen der Tabaksteuer gem § 3 Abs 6 iVm Abs 3 Z 1 TabStG. (östz)
BFG: Die DBA-Entlastungsverordnung ist so auszulegen, dass sie auf die Überwachung des „freiwilligen Lohnsteuerabzugs“ durch ein Finanzamt abstellt, ohne den Arbeitskräfteüberlasser ausdrücklich zur Haftungsübernahme zu verpflichten. (östz)
BFG: Die DBA-Entlastungsverordnung ist so auszulegen, dass sie auf die Überwachung des „freiwilligen Lohnsteuerabzugs“ durch ein Finanzamt abstellt, ohne den Arbeitskräfteüberlasser ausdrücklich zur Haftungsübernahme zu verpflichten. (östz)
Ist ein Nachprüfungsantrag auf die Nichtigerklärung einzelner Bestimmungen der Ausschreibung bzw der Aufforderung zur Teilnahme gerichtet, kann er nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass das antragstellende Unternehmen die Vorgaben gerade …
BMF zum Zeitpunkt des Erwerbes des wirtschaftlichen Eigentums (östz)