BFG: Gem Art 15 Abs 3 DBA Malta dürfen Einkünfte aus der Tätigkeit an Bord eines Flugzeuges in dem Staat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. (östz)
Dt. Fall. Die Einstufung als Fernabsatzvertrag hängt nicht davon ab, ob der Verbraucher beim Abschluss von einem Unternehmer unterstützt wurde (hier: Beratung durch einen Architekten iZm dem Umbau des Hauses des Verbrauchers). Die Kriterien für Fernabs…
Der Tatbestand der „mangelhaften Beschaffenheit“ des transportierten Gutes iSd Art 6 Abs 2 lit a AÖTB 2011 ist nur erfüllt, wenn die Mangelhaftigkeit nicht durch eine versicherte Gefahr während der Beförderung verursacht wurde; idR ist dies der Fall, w…
BFG: Die stärksten persönlichen Beziehungen bestehen idR zu dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
Der Tatbestand der „mangelhaften Beschaffenheit“ des transportierten Gutes iSd Art 6 Abs 2 lit a AÖTB 2011 ist nur erfüllt, wenn die Mangelhaftigkeit nicht durch eine versicherte Gefahr während der Beförderung verursacht wurde; idR ist dies der Fall, w…
BFG: Die stärksten persönlichen Beziehungen bestehen idR zu dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
Der Gesetzgeber hat in § 77 Abs 2 GewO 1994 seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten, wenn er in Bezug auf die Genehmigung von Betriebsanlagen auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellt. Der Umstand, dass konsenslos betrieben…
Der Gesetzgeber hat in § 77 Abs 2 GewO 1994 seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten, wenn er in Bezug auf die Genehmigung von Betriebsanlagen auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellt. Der Umstand, dass konsenslos betrieben…
Ö. Fall. Nach Ansicht des Generalanwalts kommt die 14-tägige Widerrufsfrist der VerbraucherrechteRL (auch) bei einem Streamingdienst zur Anwendung, bei dem sich die Inhalte auf einem Server befinden, auf den die Kunden mittels eines Hyperlinks oder ein…
BFG: Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob die UID-Nr des Abnehmers eine materiell-rechtliche Voraussetzung der Befreiung der ig Lieferung nach den Quick Fixes darstellt (östz)