BFG: Aufwendungen eines nicht beteiligten Geschäftsführers für eine Bürgschaft zugunsten der Gesellschaft sind nur abzugsfähig, wenn von einer hinreichend beruflichen Veranlassung auszugehen ist. (östz)
Notizie e pubblicazioni
Erste Rsp. Provisorialverfahren: Durch eine (Drohung mit) Stromabschaltung oder Auflösung des Netzzugangsvertrags darf die Netzbetreiberin ihr Recht auf Austausch des eichfälligen Zählers nicht durchsetzen, wenn der Austausch mit einem (geeichten) Zähl…
BFG: Kein Vorsteuerabzug für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Bedürfnisanstalten aufgrund einer fehlenden unternehmerischen Tätigkeit. (östz)
Erste Rsp. Provisorialverfahren: Durch eine (Drohung mit) Stromabschaltung oder Auflösung des Netzzugangsvertrags darf die Netzbetreiberin ihr Recht auf Austausch des eichfälligen Zählers nicht durchsetzen, wenn der Austausch mit einem (geeichten) Zähl…
BFG: Kein Vorsteuerabzug für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Bedürfnisanstalten aufgrund einer fehlenden unternehmerischen Tätigkeit. (östz)
Das Instrument eines präventiven Platzverbots dient weder nach dem Wortlaut des § 36 Abs 1 SPG, noch nach seinem Sinn und Zweck dazu, Veranstaltungen vor zu erwartenden bloßen Störungen durch Dritte zu schützen, die nicht die Qualität einer „allgemeine…
BFH: Das Preisgeld für einen Wissenschaftspreis ist kein Arbeitslohn iSd § 19 Abs 1 dEStG, wenn das Preisgeld nicht für Leistungen im Rahmen eines konkreten Dienstverhältnisses gewährt wird und ist auch keine sonstige Leistung iSd § 22 Z 3 dEStG. (östz…
Hier: nicht nur Abschluss eines Tankstellenagenturvertrags mit dem Mineralölunternehmen, sondern Übernahme der Tankstelle vom Vorpächter als lebendiger Betrieb (mit Angestellten, Kundenstock, Betriebseinrichtung etc) – keine Neugründung, sondern Betrie…
Das Instrument eines präventiven Platzverbots dient weder nach dem Wortlaut des § 36 Abs 1 SPG, noch nach seinem Sinn und Zweck dazu, Veranstaltungen vor zu erwartenden bloßen Störungen durch Dritte zu schützen, die nicht die Qualität einer „allgemeine…
Hier: nicht nur Abschluss eines Tankstellenagenturvertrags mit dem Mineralölunternehmen, sondern Übernahme der Tankstelle vom Vorpächter als lebendiger Betrieb (mit Angestellten, Kundenstock, Betriebseinrichtung etc) – keine Neugründung, sondern Betrie…