An einer Veröffentlichung nur des Lichtbildes ohne das Posting der Bekl (wie sie hier von der Kl beantragt wurde), besteht kein berechtigtes Interesse, weil eine solche Veröffentlichung die Öffentlichkeit nur auf die unbefugte Veröffentlichung des Lich…
BFG: Für den Anspruchszinsenbescheid ist nicht nur ohne Bedeutung aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist, sondern sind auch die Gründe, weshalb Differenzbeträge entstanden sind, unerheblich. (östz)
Eine Betriebsanlagenänderungsgenehmigung kann auch dann als wasserrechtliche Bewilligung nach § 32 WRG 1959 gelten, wenn im Spruch des gewerbebehördlichen Bescheides § 32 WRG 1959 nicht angeführt wurde (Genehmigungsfiktion). (zfv)
VwGH: Eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG liegt nur dann vor, wenn eine tatsächliche Bebauung des Grundstücks nach den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. (östz)
BFG: Einkünfte aus der Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen nach § 31 EStG gelten bereits bei der Ausweisung auf dem Konto einer Kryptowährungsbörse in Euro als steuerbare Einkünfte. (östz)
Aufgrund von umfangreichen technischen Umbauten kann das „Bobby Car“ (ursprünglich ein für Kleinkinder gedachtes Rutschauto ohne Pedale) bei einer maximalen Meistung von 765 Watt eine Geschwindigkeit von zirka 40 km/h erreichen. Dass es nach den Festst…
BFG: Eine Rückwirkung auf „offene Verfahren“ ist im Fall der Umsatzsteuerzinsen eng auszulegen. (östz)
Für die Tätigkeiten Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger (alles „Immobilientreuhänder“) sind Haftpflichtversicherungen mit unterschiedlichen Versicherungssummen erforderlich (§ 117 Abs 7 Gewo 1994); das Gewerbe gilt erst als angemeldet, …
BFH: Einkünfte aus Abfindungen und Mitarbeiteroptionen, die ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses einlösbar sind, müssen nach dem DBA Deutschland-Frankreich für die Aufteilung der Einkünfte das Ausmaß der tatsächlichen Ausübung in den Vertragsstaaten …
BFG: Kommunalsteuerpflicht für die Tätigkeit eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten besteht, wenn dieser organisatorisch in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist. (östz)