BFH: Die Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gem § 32b Abs 1 S 2 dEStG gelten nur für jene Einkünfte, die einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung gem § 32b Abs 1 S 1 Nr 3 dEStG unterliegen. (östz)
Klarstellung. Für eine Rückgabe des Tiers müssen sich die Haltungsbedingungen „innerhalb“ von zwei Monate so darstellen, dass eine ordnungsgemäße Haltung zu erwarten ist. Es reicht nicht, dass der Tierhalter nur mit Arbeiten zur Herstellung einer entsp…
Die Abgeltung für ein im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung entstandenes Zeitguthaben ist im Auszahlungsmonat als laufender Bezug zu versteuern; die Befreiung im Rahmen des § 68 Abs 2 EStG 1988 kann somit nur für den Auszahlungsmonat angewendet werden,…
Aufhebungsantrag des OGH an den VfGH: § 12 Abs 3 VersVG (Verpflichtung zur gerichtlichen Geltendmachung eines Leistungsanspruchs gegenüber dem Versicherer innerhalb eines Jahres) bewirkt nach Ansicht des OGH eine – sachlich nicht gerechtfertigte – Priv…
Vaterschaftsanerkenntnisse wirken nur dann für den Anwendungsbereich des § 7 Abs 1 Z 3 StbG mit dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes, wenn sie innerhalb von acht Wochen nach Geburt des Kindes vorgenommen wurden. In dieser Frist müssen alle Wirksamkeitsv…
BFG: Außerordentliche Mitgliedsbeiträge an eine EWIV sind nicht abzugsfähig, wenn kein Leistungsaustausch vorliegt oder ein betrieblicher Nutzen nicht erkennbar ist. (östz)
Die Gesetzesmaterialien zum KaWeRÄG 2012 stellen klar, dass der Gesetzgeber durch die Formulierung in § 37a Abs 1 KartG 2005 Teilnehmer an kartellrechtswidrigem Verhalten nicht kategorisch vom Schutzzweck der Norm ausnehmen wollte. Jedenfalls im vorlie…
BFG: Abgabenbehörden sind bei fehlenden Nachweisen zur Anwendbarkeit der Herstellerbefreiung nicht befugt, die Erbringung der Nachweise durch Verhängung einer Zwangsstrafe gem § 111 BAO zu erzwingen. (östz)
Dt. Fall. Die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ bei der Aufmachung und Kennzeichnung eines alkoholfreien Getränks ist – auch mit Zusätzen wie „Art“, „Typ“, „Stil“ etc – unzulässig, weil ein alkoholfreies Getränk nicht die Anforderungen für die entspreche…
BFG: Die bezahlten Kammerbeiträge eines Rechtsanwaltsanwärters sind abzugsfähige Werbungskosten. (östz)