BFG: Eine qualifizierte Umfangsminderung iSd § 4 Z 1 lit c UmgrStG liegt bei einem Absinken der entscheidenden Parameter auf unter 10 % vor, weshalb der Verlustübergang auf den Rechtsnachfolger einer Verschmelzung verloren geht. (östz)
BFG: Eine qualifizierte Umfangsminderung iSd § 4 Z 1 lit c UmgrStG liegt bei einem Absinken der entscheidenden Parameter auf unter 10 % vor, weshalb der Verlustübergang auf den Rechtsnachfolger einer Verschmelzung verloren geht. (östz)
Dt. Fall; Lag dem Verbraucher – wie im vorliegenden Fall – das Angebot des Unternehmers bereits vor und hatte er die Möglichkeit, von diesem vor dem Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen, reicht die gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers u…
Dt. Fall; Lag dem Verbraucher – wie im vorliegenden Fall – das Angebot des Unternehmers bereits vor und hatte er die Möglichkeit, von diesem vor dem Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen, reicht die gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers u…
VwGH: Das „Melbourne Agreement“ steht der Anwendung der „Telekomverordnung“ nicht entgegen, sodass Roaming-Leistungen, die ein ausländisches Mobilfunkunternehmen an Kunden während des Aufenthalts in Österreich erbringt, der österreichischen Umsatzsteue…
In begründeten Einzelfällen, in denen dem (reinen) Rechtsgestaltungsanspruch eine weitergehende, also über den jedenfalls insolvenzverfangenen, zwischen den Vertragsparteien durch die Vertragsaufhebung entstehenden Rückabwicklungsanspruch hinausgehende…
VwGH: Das „Melbourne Agreement“ steht der Anwendung der „Telekomverordnung“ nicht entgegen, sodass Roaming-Leistungen, die ein ausländisches Mobilfunkunternehmen an Kunden während des Aufenthalts in Österreich erbringt, der österreichischen Umsatzsteue…
In begründeten Einzelfällen, in denen dem (reinen) Rechtsgestaltungsanspruch eine weitergehende, also über den jedenfalls insolvenzverfangenen, zwischen den Vertragsparteien durch die Vertragsaufhebung entstehenden Rückabwicklungsanspruch hinausgehende…
Im gewerbebehördlichen Betriebsanlagenverfahren sind auch Auswirkungen der Errichtung der Betriebsanlage zu berücksichtigen. (zfv)
Im gewerbebehördlichen Betriebsanlagenverfahren sind auch Auswirkungen der Errichtung der Betriebsanlage zu berücksichtigen. (zfv)