BFG: Die Festsetzung der MiKö richtet sich immer nach der Anzahl der Kalendervierteljahre im gesamten Kalenderjahr, in denen die unbeschränkte Steuerpflicht für ein volles Kalendervierteljahr bestand. (östz)
Bei jeder Entziehung der Lenkberechtigung in der Probezeit ist eine Nachschulung anzordnen, dh auch dann, wenn eine bereits zuvor aufgrund eines anderen Fehlverhaltens angeordnete Nachschulung nach Setzung des zweiten Fehlverhaltens, das ebenso zur Ent…
BFG: Die Festsetzung der MiKö richtet sich immer nach der Anzahl der Kalendervierteljahre im gesamten Kalenderjahr, in denen die unbeschränkte Steuerpflicht für ein volles Kalendervierteljahr bestand. (östz)
Bei jeder Entziehung der Lenkberechtigung in der Probezeit ist eine Nachschulung anzordnen, dh auch dann, wenn eine bereits zuvor aufgrund eines anderen Fehlverhaltens angeordnete Nachschulung nach Setzung des zweiten Fehlverhaltens, das ebenso zur Ent…
Hier fahrlässiger Sorgfaltsverstoß der Bank: (Bar-)Abhebung und (Bar-)Einzahlung desselben Betrags innerhalb von nicht einmal drei Minuten – Bedenken, dass es sich um die selben Mittel handelt (Gelder aus dem Vermögen der Gesellschaft), mussten sich de…
BFH: Auf eine einheitliche komplexe Leistung ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, wenn sie aus zwei gleichwertigen Elementen zusammengesetzt ist, die wiederum beide dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. (östz)
Hier fahrlässiger Sorgfaltsverstoß der Bank: (Bar-)Abhebung und (Bar-)Einzahlung desselben Betrags innerhalb von nicht einmal drei Minuten – Bedenken, dass es sich um die selben Mittel handelt (Gelder aus dem Vermögen der Gesellschaft), mussten sich de…
BFH: Auf eine einheitliche komplexe Leistung ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, wenn sie aus zwei gleichwertigen Elementen zusammengesetzt ist, die wiederum beide dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. (östz)
Erhöhung des Grenzbetrages auf € 15.900,-. (ard, pvp, östz)
BMF zur Beauftragung einer abgabepflichtigen Geschäftseinheit (östz)