Bei einer Gesamtbetrachtung ist im Einzelfall nicht korrekturbedürftig die Rechtsansicht des BerufungsG, dass weder das kostenpflichtige Anbieten der Produkte noch der fehlende Hinweis, dass die darin enthaltenenDaten im Wege des Auskunftsanspruchs nac…
Bei einer Gesamtbetrachtung ist im Einzelfall nicht korrekturbedürftig die Rechtsansicht des BerufungsG, dass weder das kostenpflichtige Anbieten der Produkte noch der fehlende Hinweis, dass die darin enthaltenenDaten im Wege des Auskunftsanspruchs nac…
Dt. Fall; Eine natürliche Person, die eine Website betreibt, auf der sie von in Anhang XV VO (EU) 833/2014 [über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren] idF VO (EU) 2022/350 aufgeführten j…
BFG: Aufwendungen für die Dotierung von Rückstellungen iZm zukünftigen Zahlungen aus einem Wettbewerbsverbot sind im Jahr der Dotierung der Rückstellung als Entgelt iSd § 20 Abs 1 Z 7 EStG zu berücksichtigen. (östz)
Dt. Fall; Eine natürliche Person, die eine Website betreibt, auf der sie von in Anhang XV VO (EU) 833/2014 [über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren] idF VO (EU) 2022/350 aufgeführten j…
BFG: Aufwendungen für die Dotierung von Rückstellungen iZm zukünftigen Zahlungen aus einem Wettbewerbsverbot sind im Jahr der Dotierung der Rückstellung als Entgelt iSd § 20 Abs 1 Z 7 EStG zu berücksichtigen. (östz)
BFG: Die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmacht muss in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts stehen. (östz)
BFG: Die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmacht muss in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts stehen. (östz)
Schon aufgrund der weitgehenden Gleichartigkeit der Regelungen über das Erlöschen bzw den Widerruf der Berufsbefugnis in den Berufsrechten der österreichischen rechtsberatenden Berufe bestehen gegen die Verfassungskonformität der in § 34 Abs 1 Z 4 RAO …
Schon aufgrund der weitgehenden Gleichartigkeit der Regelungen über das Erlöschen bzw den Widerruf der Berufsbefugnis in den Berufsrechten der österreichischen rechtsberatenden Berufe bestehen gegen die Verfassungskonformität der in § 34 Abs 1 Z 4 RAO …