BFG: Aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmung der österreichischen Versehrtenrente und der Invalidenrente nach der liechtensteinischen Unfallversicherung ist eine abstrakte Vergleichbarkeit der Geldleistungen nicht gegeben.
Keine verspätete Schadensmeldung: Rechtsschutzversicherungsvertrag 2016 beendet. Nach den Software-Updates 2015 und 2017 ging die Kl davon aus, dass der Fehler damit behoben war und sich das Kfz in einem ordnungsgemäßen Zustand befand; von der Untaugli…
BFG: Aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmung der österreichischen Versehrtenrente und der Invalidenrente nach der liechtensteinischen Unfallversicherung ist eine abstrakte Vergleichbarkeit der Geldleistungen nicht gegeben.
Eine nach Bestellung zum Notgeschäftsführer eintretende – nicht vorhersehbare – Beeinträchtigung des Gesundheitszustands, die dazu führt, dass er diese Funktion nicht (mehr) ohne gesundheitliche Schäden neben seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit ausü…
Eine nach Bestellung zum Notgeschäftsführer eintretende – nicht vorhersehbare – Beeinträchtigung des Gesundheitszustands, die dazu führt, dass er diese Funktion nicht (mehr) ohne gesundheitliche Schäden neben seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit ausü…
VwGH: Kosten für die Vertretung gem § 17 Hausbesorgergesetz sind auf das Werbungskostenpauschale gem § 1 Z 7 V BGBl II 2001/382 anzurechnen.
VwGH: Kosten für die Vertretung gem § 17 Hausbesorgergesetz sind auf das Werbungskostenpauschale gem § 1 Z 7 V BGBl II 2001/382 anzurechnen.
BFG: Behält der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz in Österreich, verlagert aber seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland, sind die nach dem Ansässigkeitswechsel erzielten ausländischen Einkünfte in Österreich progressionserhöhend zu berücksichtigen.
Sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung durch höhere Markteintrittskosten für neue Betreiber und Aufrechterhaltung der Ungleichheit für 17 Jahre sowie durch einseitiges Abstellen bei der 17-jährigen Übergangsfrist auf den Investitionsschut…
Der Risikoausschluss Art 7.1.11. ARB 2000 („Bauherren-Klausel“; ua kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen iZm „der Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des Grundstückerwerbs“) erfasst auch Streitigkeiten aus einem A…