Der erk Senat hält auch nach Inkrafttreten des GIRÄG 2003 weiterhin daran fest, dass dem Insolvenzverwalter die Aktivlegitimation für die Geltendmachung des Quotenschadens (Gläubigerschadens) während anhängigen Insolvenzverfahrens fehlt (auch unter Bed…
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Hat das Gericht unzutreffenderweise trotz Masseunzulänglichkeit ein formelles Verteilungsverfahren nach den §§ 128 bis 139 IO durchgeführt, richten sich die Wirkungen dieser Verfahrenshandlungen und insb deren verfahrensrechtliche Anfechtbarkeit nach d…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Die krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung und die Krankenanstalt selbst sind nach § 6 Tir KAG übertragbar. Diese Rechte zählen daher zu dem der Exekution unterworfenen Vermögen und – im Insolvenzfall – zur Insolvenzmasse. Part…
Bei der Frage des Vorliegens einer Überschuldung handelt es sich um eine rechtliche Beurteilung, was der Ausstellung einer Amtsbestätigung entgegensteht. (zik)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 31. 3. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Klarstellung. Das Verfahren über die Bestellung eines Notgeschäftsführers (hier: für die spätere Schuldnerin, eine GmbH) ist ein sog Schuldnerverfahren gem § 6 Abs 3 iVm § 8a IO, das auch während des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner oder von ihm…
Erste Rsp. Hat die Kreditgeberin wie hier einer Verwendung zur Bezahlung der Verfahrenskosten zwar zugestimmt, sind die Geldmittel aber nicht zweckgebunden, ist der Massekredit schon deshalb keine taugliche Sicherheit für die Entlohnung des Insolvenzve…
Klarstellung. Die Bindungswirkung der Forderungsfeststellung bezieht sich nur auf die im Insolvenzverfahren offenen Kreditzinsforderungen, nicht jedoch auf bereits gezahlte Beträge. Bei variablen Kreditraten und bei endfälligen Krediten beginnt die Ver…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)