Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass bewirkt nur die Unterbrechung von massebezogenen Teilen des Verlassenschaftsverfahrens, insb daher von solchen, die Befugnisse des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters berühren. Hingeg…
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Erste Rsp. In einem neuerlichen Insolvenzverfahren können innerhalb der neuerlich beginnenden einjährigen Frist gem § 43 Abs 2 IO grds auch Rechtshandlungen oder Unterlassungen angefochten werden, die im Rahmen eines vorangegangen Insolvenzverfahrens h…
Hier keine Versicherungsdeckung: Die kl Versicherungsnehmerin behauptet einen „Ausfallsschaden“ in Höhe des offenen Werklohns, weil die Werkbestellerin aufgrund mangelhafter Leistungen der (einstweilen insolventen) Subunternehmerin der Kl berechtigt vo…
Im Fall einer „harten“ Patronatserklärung (hier: „gewährleisten werde, dass die [GmbH] mit mindestens € 40.000 Kapital ausgestattet wird, welches auf das Konto […] gutgebracht wird“) steht dem Kreditgeber bei Insolvenz des Kreditnehmers ein Direktlei…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 30. 9. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Hier: Insolvenz der vorgemerkten Eigentümerin; bereits vor der Insolvenzeröffnung trat die Verkäuferin (mangels vollständiger Entrichtung des Kaufpreises) vom Kaufvertrag wirksam zurück – Abweisung ihres Antrags auf Einverleibung der Löschung des vorge…
Der erk Senat hält auch nach Inkrafttreten des GIRÄG 2003 weiterhin daran fest, dass dem Insolvenzverwalter die Aktivlegitimation für die Geltendmachung des Quotenschadens (Gläubigerschadens) während anhängigen Insolvenzverfahrens fehlt (auch unter Bed…
Hat das Gericht unzutreffenderweise trotz Masseunzulänglichkeit ein formelles Verteilungsverfahren nach den §§ 128 bis 139 IO durchgeführt, richten sich die Wirkungen dieser Verfahrenshandlungen und insb deren verfahrensrechtliche Anfechtbarkeit nach d…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Die krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung und die Krankenanstalt selbst sind nach § 6 Tir KAG übertragbar. Diese Rechte zählen daher zu dem der Exekution unterworfenen Vermögen und – im Insolvenzfall – zur Insolvenzmasse. Part…