ua betr Ermittlungsbefugnis zur Überwachung von Nachrichten, einschließlich verschlüsselter Kommunikation (zfv)
zfv
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 30. 9. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Ö. Fall. Bei der Beurteilung, ob der Bestand der Vogelart trotz einer Störung, die zu einer Bestandreduzierung führt, weiterhin auf ausreichendem Stand verbleibt oder die Störung die Wiederherstellung eines ausreichenden Stands voraussichtlich nicht be…
Die Beschwerde muss ua die Bezeichnung des Beschwerdeführers in einer Art enthalten, dass seine Individualität bestimmbar ist. Diesem Erfordernis wurde hier weder durch die Bezeichnung „N. N.“ noch durch die Angabe der „Häftlingsnummer“ entsprochen, zu…
Eine Unterlassungshandlung eines Dritten verwirklich nicht die Tathandlung der Tierquälerei, weil sich weder aus § 5 Abs 1 TSchG noch aus anderen Bestimmungen ergibt, dass die Unterlassung bestimmter Handlungen strafbar sein soll, wenn sie nicht durch …
§ 4 Abs 3 WMG sieht vor: Personen, die bereits eine für Erwerbszwecke geeignete abgeschlossene Ausbildung oder eine Schulausbildung auf Maturaniveau haben und ihre Arbeitskraft allein deshalb nicht voll einsetzen können, weil sie eine weiterführende Au…
Ir. Fall; Ein Mitgliedstaat, der einem Antragsteller auf internationalen Schutz mehrere Wochen lang nicht den Zugang zu den nach der Richtlinie 2013/33/EU im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen materiellen Leistungen gewährleistet hat, kann sich seiner un…
Das Instrument eines präventiven Platzverbots dient weder nach dem Wortlaut des § 36 Abs 1 SPG, noch nach seinem Sinn und Zweck dazu, Veranstaltungen vor zu erwartenden bloßen Störungen durch Dritte zu schützen, die nicht die Qualität einer „allgemeine…
Der Verordnungsgeber hat seinen Ermessenspielraum nicht überschritten, wenn er für bestimmte Gruppen von Rindern angesichts ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit oder der besonderen Umstände ihrer Haltung unterschiedliche Haltungsbedingungen vorsieht. D…
Die Anordnung einer sozialen Leistung gem § 27 Abs 4 StJG 2013 stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK dar. (zfv)