Regelung des fristauslösenden Ereignisses für die Erhebung einer Revision an den VwGH in § 16 Bgld LVwGG – Bedenken des VwGH, dass damit verfassungswidrig in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers eingegriffen wird.
zfv
§ 57a Abs 2a KFG 1967 verlangt Objektivität der Begutachtung. Die Prüfer (das „geeignete Personal“) dürfen sich in keinem Interessenkonflikt – auch wirtschaftlicher oder persönlicher Art – befinden. Bereits die Duldung solcher Interessenkonflikte beein…