Festhalten an der mit 8 Ob 209/70 begründeten Judikaturlinie: Die Verbindlichkeit des Wechselbürgen setzt das Vorliegen eines formell gültigen Skripturakts desjenigen voraus, für den sich der Wechselbürge verbürgt hat. (zfr)
zfr
Span. Fall. In einer Vertragsklausel betr eine „Bereitstellungsprovision“ darf der Preis für die Prüfung, Gewährung oder Bearbeitung des Hypothekenkredits auch als Prozentsatz des Darlehensbetrags angegeben werden, sofern der Verbraucher die wirtschaft…
Dt. Fall. Auf Euro lautende Banknoten dürfen auch nicht zur Finanzierung medizinischer Behandlungen in Russland dorthin ausgeführt werden (keine Ausnahme iSd Art 5i Abs 2 Buchst a VO (EU) 833/2014 idF DurchführungsVO (EU) 2022/595 [„für den persönliche…
Für den VfGH erscheint es vorläufig unvereinbar mit Art 10 EMRK, Journalisten, Wissenschaftern und zivilgesellschaftlichen Organisationen nach § 10 WiEReG nur zu den dort genannten (eingeschränkten) Zwecken und Daten Einsicht in das Register der wirtsc…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 31. 3. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Bei über Jahre gelebten, aber unwirksamen Anlage-Contracting-Verträgen mag aufgrund der zahlreichen Leistungen die Rückabwicklung komplex sein, sie hat jedoch nach den allgemeinen bereicherungsrechtlichen (und verjährungsrechtlichen) Grundsätzen zu erf…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Dt. Fall; Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. (zfr)
Poln. Fall; Gemäß Art 23 VerbraucherkreditRL müssen die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen die aufgrund dieser RL erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen festlegen und die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Sanktionen …
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 10. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)