Wird der Verbraucher – wie hier – bei Vertragsabschluss klar, verständlich und ausdrücklich über den Gesamtpreis und darüber informiert, dass die Erbringung der Dienstleistung nach dem anfänglich kostenlosen Testzeitraum kostenpflichtig wird, steht dem…
rdw
Der VfGH hat die Behandlung eines Antrags, der sich gegen die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) richtete, mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg (Art 139 Abs 1b B-VG) abgelehnt.
Sicherungsverfahren: Das Verbot der Weiterveräußerung desselben Produkts (mit Aufpreis, ohne Vorteil für den Endkunden) in den ANB der Kl ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden und auch nicht gröblich benachteiligend, entsteht doch für die Kl schon …
Hinsichtlich der garantieren Direktleistung für Dauerinvalidität bei Unfallverletzungen lt Verletzungskatalog verlegt Art 7.15.1 UE00 die Fälligkeit vor; einer darüber hinaus geforderten Versicherungsleistung kann der Versicherer mangelnde Fälligkeit n…
Die Sicherstellung von Mobiltelefonen (mobilen Datenträgern) in Strafverfahren ohne eine vorhergehende richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig, weil sie gegen § 1 Abs 2 DSG iVm Art 8 Abs 2 EMRK verstößt.
Auch ohne Vorlage der Sparurkunde kann der Erbe nach dem Kunden, der ein identifiziertes „Kleinbetragssparbuch“ („Typ-1 Sparbuch“) angelegt hat, von der Bank eine Offenlegung der Daten bezogen auf den Eröffnungszeitpunkt verlangen (IBAN, Bezeichnung, A…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 18. 12. 2023
Hier: Passivlegitimation nur hinsichtlich eines der beiden Unternehmen; die erste Klausel der gemeinsamen AGB regelt klar, welches der beiden Unternehmen bei welchen der angebotenen Verträge Vertragspartner wird.
Dt. Fall. Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswert betr die Erfüllung künftiger Zahlungsverpflichtungen basierend auf personenbezogene Daten zu einer Person fällt unter Art 22 Abs 1 DSGVO, sofern von diesem Wahrscheinlichkeitswert ma…
§ 168b Abs 1 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren) meint auch „Vergabeverfahren“, die private „Auftraggeber“ außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs des BVergG durchführen.