Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter zwischen 8,3 % und 9,2 %, das neue KV-Mindestgehalt beträgt € 2.124,-
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Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 18. 12. 2023
Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter zwischen 8,3 % und 9,2 %, das neue KV-Mindestgehalt beträgt € 2.124,-
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 18. 12. 2023