Die Abgeltung für ein im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung entstandenes Zeitguthaben ist im Auszahlungsmonat als laufender Bezug zu versteuern; die Befreiung im Rahmen des § 68 Abs 2 EStG 1988 kann somit nur für den Auszahlungsmonat angewendet werden,…
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Beispiele zur sachlichen, betriebsbezogenen Differenzierung (ard, pvp)
Nach Ansicht des BMF kann die im KV-Abschluss für die Metallindustrie vorgesehene Kaufkraftsicherungsprämie bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen in § 124b Z 478 EStG 1988 (Mitarbeiterprämie) steuerfrei ausbezahlt werden. (ard, pvp)
Der Schadenersatzanspruch wegen einer diskriminierenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen sich gelten lässt. (ard, pvp)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 30. 9. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld ab 2026 (ard, pvp)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BMF schließt sich der Auffassung des BFG an, dass das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs 5 ARG kein Zuschlag für Feiertagsarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG 1988 ist. (ard, pvp)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 31. 3. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)