Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
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BFG: Bei der Veräußerung von dem WGG unterliegenden Immobilien kommt es zur Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG, wenn zuvor durch EVBs iSd § 14 WGG finanzierte Umbauarbeiten durchgeführt wurden. (östz)
VwGH: Aufwendungen für ein Arbeitszimmer müssen für die berufliche Tätigkeit unbedingt notwendig sein, um absetzbare Werbungskosten darzustellen. (östz)
VwGH: Ein selbstständig bewertbares Gratisstrombezugsrecht ist nicht Teil der Anschaffungskosten eines Elektro-Pkw. (östz)
VwGH: Entscheidendes Gewicht für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit hat bei Künstlern idR das Unternehmerrisiko. Ein solches liegt bei künstlerischer Betätigung schon dann vor, wenn im Falle unverschuldeter Unmöglic…
Die COVID-19-Rücklage ist in Höhe der voraussichtlichen Verluste im Jahr 2020 zu berücksichtigen. Auf eine exakte Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verlusten wird nicht abgestellt. (östz)
EuGH: Unternehmen, die nach nationalem Recht als nicht operativ gelten, kann die Eigenschaft als Mehrwertsteuerpflichtige nicht abgesprochen werden. (östz)
VwGH: Eine Änderung der organisatorischen Struktur kann auch trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführung vorliegen. (östz)
BFG: Selbst wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die wichtigsten Schritte zur Veräußerung bereits vor dem 1. 4. 2012 gesetzt worden sind, ist die Verlustausgleichsbeschränkung anwendbar. (östz)
Nähere Darstellung der Eigenschaften der Quotenregelung, der Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme, der Folgen bei Nichteinhaltung der Bedingungen für deren Inanspruchnahme sowie der Gründe für den Ausschluss von der Quotenregelung. (östz)