BFG: Fremdwährungsverluste, die zwischen dem Realisationszeitpunkt und der Auszahlung von Dividenden, sowie iZm Darlehensforderungen anfallen, unterliegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit. (östz)
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BFG: Für die Frage der Qualifikation als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung ist es unerheblich, dass der Leistungserbringer für die Zeit der vom Leistungsempfänger zu vertretenden Leistungsstörung sein Angebot deaktiviert, wenn das Recht auf Inanspru…
EuGH: Die Frage, ob das EuG die das Referenzsystem bildenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtig ausgelegt hat, ist eine Rechtsfrage und kann durch den EuGH überprüft werden. (östz)
BFG: Österreich hat kein Besteuerungsrecht an den Einkünften eines bei der SAS angestellten Piloten, wenn dieser in Österreich ansässig ist. (östz)
BFG: Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Teil der Bemessungsgrundlage des StabAbgG, da er weder als gezeichnetes Kapital noch als Rücklage gem § 2 Abs 2 Z 2 StabAbgG gilt. (östz)
VwGH: Aufhebung des Erkenntnisses des BFG mangels Feststellungen zur Beurteilung, ob die Rückfallklausel des Art 15 Abs 4 DBA-D anwendbar ist. (östz)
BFG: Der ermäßigte Steuersatz gem § 10 Abs 3 Z 8 UStG ist mangels Vielfalt an gebotenen Belustigungen beim Betrieb von drei Escape-Rooms nicht anzuwenden. (östz)
VwGH: Für die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ist nur ein kausaler und kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Abfertigungszahlung und der Beendigung des Dienstverhältnisses notwendig. (östz)
BFG: Die Hauptwohnsitzbefreiung greift auch dann, wenn ein Eigenheim/eine Eigentumswohnung aufgrund unverschuldeter Verzögerung erst 20 Monate nach Anschaffung als Hauptwohnsitz genutzt wurde. (östz)
VwGH: Da die Begriffe der „Verbringung“ und „Lieferung“ des § 12a Abs 1 NoVAG iSd UStG auszulegen sind, kann ein ausländischer Erwerber eines österreichischen Kfz nicht von der Vergütung nach § 12a NoVAG Gebrauch machen. (östz)