BFG: Krankheitstage sind keine Tätigkeitstage iSd Art 15 DBA Österreich-Serbien und daher bei der Aufteilung der Besteuerungsrechte für den laufenden Arbeitslohn nicht zu berücksichtigen. (östz)
östz
BFG: Vorsollbeträge stellen keinen Teil des Bescheidspruchs dar, wenn sie nicht mit der festgesetzten Umsatzsteuerlast aufgerechnet und fällig gestellt werden. (östz)
BFG: Eine nachträgliche abweisende Beschwerdeerledigung betreffend einen bislang nicht im abgeleiteten Bescheid berücksichtigten Feststellungsbescheid iSd § 192 BAO löst eine Verpflichtung zur Bescheidänderung gem § 295 Abs 1 BAO aus. (östz)
EuGH: Das Recht auf Vorsteuerabzug hängt nicht davon ab, ob der Eingangsumsatz erforderlich war. (östz)
BFG: Bei der Frage, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, kommen wirtschaftlichen Beziehungen idR eine geringere Bedeutung als persönlichen Beziehungen zu. (östz)
BFG: § 4 Abs 4 Z 8 EStG ist so auszulegen, dass ein Raum außerhalb der Wohnung immer dann zur Verfügung steht, wenn kein zumindest zeitweiser Zwang zur Nutzung privater Räumlichkeiten besteht. (östz)
Handling Fee als umsatzsteuerpflichtiger Vorgang? (östz)
BFG: Zur Vermeidung der Nichtbesteuerung der Bezüge aus der deutschen Versorgungsanstalt Bund und Länder, aufgrund unterschiedlicher Zuordnung, ist für eine Besteuerung dieser Bezüge Art 28 Abs 1 lit a DBA D-Ö anzuwenden. (östz)
Bei Ausweitung der Besteuerungsregime von öffentlichen Rundfunkanstalten darf die MwSt-Pflicht unter Art 370 MwStSyst-RL aufrechterhalten bleiben, soweit die Besteuerungsmodalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben. (östz)
BFG: Veräußert eine GmbH einen Teil von Aktien aus einer Beteiligung iSd § 189a Z 2 UGB, sind dem Veräußerungserlös als Abgang die anteiligen durchschnittlichen Anschaffungskosten gegenüberzustellen. (östz)