Nach dem WrGarG bedarf jedes Abstellen betriebsbereiter Kfz auf anderen als öffentlichen Verkehrsflächen (über das Aus- und Einsteigen oder Be- und Entladen hinaus) einer baubehördlichen Bewilligung. Eine Ausnahme für ein temporäres Abstellen von landw…
BFG: Bei Überschreitung des Höchstbetrages gem § 16 Abs 1 Z 7a lit a EStG kann der Überschreitungsbetrag in einem Folgejahr nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer in diesem Folgejahr zumindest 26 Homeoffice-Tage geleistet hat….
Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer wird die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Kauf eines mangelhaften gebrauchten PKW, den er im Rahmen seines (Einzel-)Unternehmens erworben hat, als geschäftliche Tätigkeit ansehen und nicht dem P…
BFG: Traditionell geht die Praxis davon aus, dass der Begriff der Selbstständigkeit (Unselbstständigkeit) bei natürlichen Personen im USt-Recht identisch mit jenem des Einkommensteuerrechts ist. (östz)
In Vorbehaltsgebieten sind Rechtserwerbe an Baugrundstücken zu Freizeitwohnsitzzwecken gem § 7 Oö GVG 1994 grds unzulässig; der Miteigentümer einer solchen Liegenschaft, der sie schon rechtmäßig als Freizeitwohnsitz nutzt und sie auch unabhängig vom Re…
BFG: Eine über eine Kapitalgesellschaft mittelbar beteiligte Großmuttergesellschaft ist nicht zur Stellung eines Antrags auf Rückerstattung der KESt antragslegitimiert. (östz)
VwGH: Die Qualifikation als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt tragfähige und eigenständige Feststellungen des Gerichts voraus. (östz)
Ö. Fall. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass keine Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, deren Kennzeichnung der Packung gegen die Vorschriften über das Erscheinungsbild dieser Erzeugnisse verstößt, ist nicht auf den Zei…
Der (neue) Tatbestand der Transaktionswertschwelle ist sektorunabhängig auf alle Wirtschaftsbereiche anwendbar. Die Inlandstätigkeit des Zielunternehmens ist – im Zeitpunkt der (geplanten) Durchführung des Zusammenschlusses – anhand einer marktbezogene…
BFH: Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen
BFH: Strafrechtlich eingezogene Taterträge mindern die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage gem § 17 Abs 1 S 1 dUStG. (östz)