VwGH: Werden nach Beratung und Abstimmung des Senats vorgelegte Unterlagen in der schriftlichen Ausfertigung eines Erkenntnisses verwertet, ohne dass der Senat neuerlich berät und beschließt, ist die Entscheidung so zu betrachten, als ob sie von einer …
Bei einer Gesamtbetrachtung ist im Einzelfall nicht korrekturbedürftig die Rechtsansicht des BerufungsG, dass weder das kostenpflichtige Anbieten der Produkte noch der fehlende Hinweis, dass die darin enthaltenenDaten im Wege des Auskunftsanspruchs nac…
Dt. Fall; Eine natürliche Person, die eine Website betreibt, auf der sie von in Anhang XV VO (EU) 833/2014 [über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren] idF VO (EU) 2022/350 aufgeführten j…
BFG: Aufwendungen für die Dotierung von Rückstellungen iZm zukünftigen Zahlungen aus einem Wettbewerbsverbot sind im Jahr der Dotierung der Rückstellung als Entgelt iSd § 20 Abs 1 Z 7 EStG zu berücksichtigen. (östz)
BFG: Die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmacht muss in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts stehen. (östz)
Schon aufgrund der weitgehenden Gleichartigkeit der Regelungen über das Erlöschen bzw den Widerruf der Berufsbefugnis in den Berufsrechten der österreichischen rechtsberatenden Berufe bestehen gegen die Verfassungskonformität der in § 34 Abs 1 Z 4 RAO …
BFH: Renten, die im Ansässigkeitsstaat Portugal aufgrund des RNH-Status steuerfrei gestellt werden, unterliegen nach der Rückfallklausel des Art 22 Abs 1 S 2 DBA Portugal der Besteuerung im Quellenstaat Deutschland. (östz)
Erste Rsp; Die vorliegende Wiederherstellungsklausel stellt konkret darauf ab, dass gesichert ist, dass die „Entschädigung zur Gänze für die Wiederherstellung […] verwendet“ wird. Bei diesem Wortlaut ist für einen durchschnittlich verständigen Versic…
Der „Antrag“ der Antragsgegnerinnen, das Kartellgericht möge dem Amtshilfeersuchen der WKStA auf Aktenübermittlung nicht entsprechen, ist lediglich als Anregung gerichtlichen Vorgehens zu werten. Diese begründet keine Parteistellung. Gegen eine (zu Unr…
Im Hinblick auf den genannten Schutzzweck des § 37 KartG und da Angaben zu Wettbewerbsverstößen im Allgemeinen kein Geschäftsgeheimnis begründen, begegnet es keinen Bedenken, dass das Kartellgericht die Kundennamen nicht von der Veröffentlichung ausnah…