EuGH: Gem Art 49 Abs 3 GRC darf das Strafmaß nicht unverhältnismäßig zur Straftat sein. (östz)
Novinky a publikácie
Die Beschwerde muss ua die Bezeichnung des Beschwerdeführers in einer Art enthalten, dass seine Individualität bestimmbar ist. Diesem Erfordernis wurde hier weder durch die Bezeichnung „N. N.“ noch durch die Angabe der „Häftlingsnummer“ entsprochen, zu…
Geplante Änderungen iZm der Berücksichtigung von Cashflow-Komponenten beim Werthaltigkeitstest nach IAS 36. (rwz)
Hier Streitanhängigkeit gegeben: Ist – wegen unterschiedlicher Ansichten betr das Stimmgewicht – strittig, ob ein bestimmter Beschluss gefasst wurde (die Beschlussanträge der Tagesordnung „angenommen“ wurden) oder diese Beschlussanträge abgelehnt wurde…
EuGH: Das nationale Recht kann eine gesamtschuldnerische Haftung für die MwSt des Empfängers einer Lieferung vorsehen, auch wenn das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der Beteiligung des Empfängers an Steuerhinterziehung verweigert wurde. (östz)
Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld ab 2026 (ard, pvp)
Span. Fall. Haben Anteilseigner eines in Abwicklung befindlichen Kreditinstituts noch vor der vollständigen Herabschreibung ihrer Aktien des Stammkapitals dieses Kreditinstituts eine Nichtigkeits- oder Haftungsklage gestützt auf einen Verstoß gegen die…
Ö. Fall. Wendet ein Käufer eine nach Art 3 Abs 1 Unterabs 1 UTP-RL verbotenen Handelspraxis mit einheitlichem Vorsatz gegenüber mehreren Lieferanten an, darf das nationale Recht die Verhängung einer einzigen Sanktion oder mehrerer Sanktionen vorsehen. …
Eine Unterlassungshandlung eines Dritten verwirklich nicht die Tathandlung der Tierquälerei, weil sich weder aus § 5 Abs 1 TSchG noch aus anderen Bestimmungen ergibt, dass die Unterlassung bestimmter Handlungen strafbar sein soll, wenn sie nicht durch …
BFG: Die Kleinunternehmerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG idF BGBl I 2018/62 ist auf einen ausländischen Vermieter einer inländischen Immobilie nur bei Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder einer festen Niederlassung im Inland anwendbar. (östz)