BFG: Der Progressionsvorbehalt bei Steuerpflichtigen, die nach § 1 Abs 4 EStG in die unbeschränkte Steuerpflicht optieren, ergibt sich aus §§ 1, 2 und 33 EStG sowie dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. (östz)
Kein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch der Drittschuldnerin gegen die Drittgläubigerin, wenn sie an diese geleistet hat, obwohl deren exekutives Pfandrecht infolge Insolvenzeröffnung erloschen war, die Drittschuldnerin vom Masseverwalter …
BFG: Der Progressionsvorbehalt bei Steuerpflichtigen, die nach § 1 Abs 4 EStG in die unbeschränkte Steuerpflicht optieren, ergibt sich aus §§ 1, 2 und 33 EStG sowie dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. (östz)
Für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung hat eine gesamthafte Betrachtung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen und sind die im Rahmen der Entsendung im Drittland verbrachten Arbeitstage bei der Ermittlung der 45-Tage bzw 20 %-Grenze zu berücksi…
Ein geschlossenes Siedlungsgebiet zeichnet sich durch eine zusammenhängende Verbauung aus. (zfv)
Für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung hat eine gesamthafte Betrachtung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen und sind die im Rahmen der Entsendung im Drittland verbrachten Arbeitstage bei der Ermittlung der 45-Tage bzw 20 %-Grenze zu berücksi…
Ein geschlossenes Siedlungsgebiet zeichnet sich durch eine zusammenhängende Verbauung aus. (zfv)
GA Szpunar: Bereits vor dem Inkrafttreten des Art 9a MwSt-DVO war die Vermutung gerechtfertigt, dass ein App-Store-Betreiber bei der Bereitstellung mobiler Apps von Drittanbietern im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handelt. (östz)
GA Szpunar: Bereits vor dem Inkrafttreten des Art 9a MwSt-DVO war die Vermutung gerechtfertigt, dass ein App-Store-Betreiber bei der Bereitstellung mobiler Apps von Drittanbietern im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handelt. (östz)
Überwiegendes Obsiegen der Bekl, jedoch ua instransparente Klauseln betr Haftung des Karteninhabers und Wechselkurs (rdw)