Das Erfordernis der einheitlichen Widmung des Bauplatzes nach § 2 Abs 12 TBO 2018 gilt auch für unterirdische bauliche Anlagen (hier: geplanter Umbau eines Luftschutzstollens in einen Schießstand). (zfv)
Information des BMF zum VwGH-Erkenntnis zur Tabaksteuerpflicht von Hanfblüten (östz)
Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter; Wartungserlass 2025 (östz)
Wartung der Steuerrichtlinien zur Umsetzung des GemRefG 2023. (östz)
VwGH: Nur eine Leistungsverpflichtung des Zentralinstituts im Bedarfsfall gegenüber dem die Liquiditätsreserve einlegenden Kreditinstituts stellt einen Abzugsposten nach § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG dar. (östz)
Das Erfordernis der einheitlichen Widmung des Bauplatzes nach § 2 Abs 12 TBO 2018 gilt auch für unterirdische bauliche Anlagen (hier: geplanter Umbau eines Luftschutzstollens in einen Schießstand). (zfv)
Information des BMF zum VwGH-Erkenntnis zur Tabaksteuerpflicht von Hanfblüten (östz)
Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter; Wartungserlass 2025 (östz)
Wartung der Steuerrichtlinien zur Umsetzung des GemRefG 2023. (östz)
VwGH: Nur eine Leistungsverpflichtung des Zentralinstituts im Bedarfsfall gegenüber dem die Liquiditätsreserve einlegenden Kreditinstituts stellt einen Abzugsposten nach § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG dar. (östz)