Provisorialverfahren. Die Behauptung des bekl Tierschutzvereins, die Kl sei für Missstände in der Schweinhaltung verantwortlich, ist ein Werturteil, das durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Auch die gewählte Form der Darstellung mit …
Wird ein Geschäft als Scheingeschäft iSd § 23 Abs 1 BAO qualifiziert, so muss auch das davon verdeckte Geschäft für Zwecke der Abgabenerhebung ermittelt werden.
Wird ein Geschäft als Scheingeschäft iSd § 23 Abs 1 BAO qualifiziert, so muss auch das davon verdeckte Geschäft für Zwecke der Abgabenerhebung ermittelt werden.
BFG: Das wirtschaftliche Eigentum an Gesellschaftsanteilen geht bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung einer Doppeloption über, wenn diese aufgrund ihrer Optionsbedingungen einen späteren Kauf vorwegnimmt.
BFG: Das wirtschaftliche Eigentum an Gesellschaftsanteilen geht bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung einer Doppeloption über, wenn diese aufgrund ihrer Optionsbedingungen einen späteren Kauf vorwegnimmt.
Klarstellung. Das BiBuG verbietet nicht, den Kundenstock eines Bilanzbuchhalters an einen Berufsberechtigten nach WTBG zu verpachten. Der vereinbarte Pachtzins darf jedoch nicht (auch) von jenem Umsatz abhängig gemacht und berechnet werden, der auf die…
Wenn sich Mitgliedstaaten dafür entscheiden, einen oder zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf eine der in Anhang III der MwStSyst-RL angeführten Kategorie von Lieferungen oder Dienstleistungen anzuwenden, muss der Grundsatz der steuerlichen Neutralitä…
Klarstellung. Das BiBuG verbietet nicht, den Kundenstock eines Bilanzbuchhalters an einen Berufsberechtigten nach WTBG zu verpachten. Der vereinbarte Pachtzins darf jedoch nicht (auch) von jenem Umsatz abhängig gemacht und berechnet werden, der auf die…
Wenn sich Mitgliedstaaten dafür entscheiden, einen oder zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf eine der in Anhang III der MwStSyst-RL angeführten Kategorie von Lieferungen oder Dienstleistungen anzuwenden, muss der Grundsatz der steuerlichen Neutralitä…
§ 57a Abs 2a KFG 1967 verlangt Objektivität der Begutachtung. Die Prüfer (das „geeignete Personal“) dürfen sich in keinem Interessenkonflikt – auch wirtschaftlicher oder persönlicher Art – befinden. Bereits die Duldung solcher Interessenkonflikte beein…