Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 27. 2. 2024. (östz)
Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 16. 1. 2024. (östz)
EuGH: Der ermäßigte Steuersatz für die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen ist nur auf Gegenstände anwendbar, die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. (östz)
Hier: bekl GmbH eigens zum Zwecke der Treuhand gegründet; Zurechnung des Wissens des Schuldners als Treugeber (und damit wirtschaftlich Berechtigtem) über seine eigene Benachteiligungsabsicht an die GmbH bzw deren Geschäftsführer schon aufgrund der im …
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
Verlängerung des „absehbaren Zeitraums“ im Rahmen der Liebhabereibeurteilung sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Vermietung (östz)
BFG: Die Veruntreuung von Waren des Arbeitgebers ist als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen. Die anschließende Veräußerung zum Teilwert ist ein Liebhabereibetrieb. (östz)