Dt. Fall. Auf Euro lautende Banknoten dürfen auch nicht zur Finanzierung medizinischer Behandlungen in Russland dorthin ausgeführt werden (keine Ausnahme iSd Art 5i Abs 2 Buchst a VO (EU) 833/2014 idF DurchführungsVO (EU) 2022/595 [„für den persönliche…
Dt. Fall. Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Konzessionsvertrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu ändern, besteht auch dann, wenn die Konzession ursprünglich ohne Ausschreibung an eine In-House-Einrichtung vergeben…
BFG: Eine Zustellung an die Rechtsvertretung unmittelbar vor Mitteilung der Beendigung der Vollmacht fällt in die Risikosphäre der Partei. (östz)
Dt. Fall. Auf Euro lautende Banknoten dürfen auch nicht zur Finanzierung medizinischer Behandlungen in Russland dorthin ausgeführt werden (keine Ausnahme iSd Art 5i Abs 2 Buchst a VO (EU) 833/2014 idF DurchführungsVO (EU) 2022/595 [„für den persönliche…
Dt. Fall. Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Konzessionsvertrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu ändern, besteht auch dann, wenn die Konzession ursprünglich ohne Ausschreibung an eine In-House-Einrichtung vergeben…
BFG: Eine Zustellung an die Rechtsvertretung unmittelbar vor Mitteilung der Beendigung der Vollmacht fällt in die Risikosphäre der Partei. (östz)
Sind die Bestimmungen des Unionszollkodex dahin gehend auszulegen, dass die Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen die verbindliche Zolltarifauskunft auf den Zeitpunkt der Ausstellung dieser verbindlichen Zolltarifauskunft zurückwirkt? (östz)
Sind die Bestimmungen des Unionszollkodex dahin gehend auszulegen, dass die Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen die verbindliche Zolltarifauskunft auf den Zeitpunkt der Ausstellung dieser verbindlichen Zolltarifauskunft zurückwirkt? (östz)
Es liegt durchaus im öffentlichen Interesse und dient dem Schutz von Verbrauchern, wenn Rechtsanwälte – auch jenseits eines Eingriffs in den Rechtsanwaltsvorbehalt – gegen ein unlauteres Anbieten von Vertragsmustern, juristischen Textbausteinen odgl vo…
VwGH: Das Finanzamt hat das Ausmaß der tatsächlichen privaten Nutzung festzustellen. Die bloße Nutzungsmöglichkeit ist nicht ausreichend. (östz)