Erste Rsp. Ein „Großbetragssparbuch“ (vgl § 32 Abs 4 Z 2 erster Fall BWG) ist ein Rektapapier. In der Lit ist weit überwiegend anerkannt, dass die Übergabe eines Rektapapiers die Publizität einer Sicherungszession der darin verbrieften Forderung herste…
BFG: Ein Geschäftsführer haftet für ausstehende Abgabenschulden der bereits liquidierten Gesellschaft nach § 9 BAO, sofern die Vertreterstellung, die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld, das Verschulden und die Kausalität vorliegen. (östz)
Nach dem aus der Perspektive eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers klaren und eindeutigen Wortlaut erstreckt sich der Versicherungsschutz gem der primären Risikoumschreibung bei Altbauten nur auf Beschädigungen und Zerstörungen, die …
BFG: Die von einem Enkel der Verstorbenen getragenen Begräbniskosten werden steuerlich nur insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt, als sie weder durch das vorhandene Nachlassvermögen noch durch die gesetzliche Zahlungspflicht des Vaters abge…
Klarstellung der Rechtslage. Der Risikoausschluss des vorliegenden Art 5.B lit b BW 1/75 ua für den Verlust der versicherten Sachen durch „Diebstahl“ umfasst auch jeden Einbruchsdiebstahl. (rdw)
BMF-Info zur Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen im Lichte des EuGH-Urteils in der Rs Nova Iberomoldes (C-837/24) (östz)
BFG: Ein Mindestbetrieb im Sinne der Richtlinien über die Gewährung eines Fixkostenzuschusses (BGBl II 2020/497) liegt nur vor, wenn an sich eine Betriebsschließung geboten wäre. (östz)
Art I.7.5.2 ASBB 2014 (Allgemeine Bedingungen der A* Business Absicherung für Sach- und Betriebsunterbrechungsrisken) bestimmt, dass bei Beschädigung von zum Verkehrswert versicherten Sachen (hier: Kunstgegenstände gem Art I.6.2.1.1 ASBB 2014) die notw…
BMF-Info zur Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen im Lichte des EuGH-Urteils in der Rs Nova Iberomoldes (C-837/24) (östz)
BFG: Ein Mindestbetrieb im Sinne der Richtlinien über die Gewährung eines Fixkostenzuschusses (BGBl II 2020/497) liegt nur vor, wenn an sich eine Betriebsschließung geboten wäre. (östz)