VwGH: Bei einem Zusammenschluss von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen kann für diejenigen, die nicht begünstigtes Vermögen einbringen, keine rückwirkende Partizipation an Einkünften vorgenommen werden. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 31. 3. 2026 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Ö. Fall. Die Erlaubnis, die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten von den Rechteinhabern nach Art 17 Abs 1 UrheberrechtsRL einholen müssen, deckt auch die Erstellung digitaler Kopien geschützter Inhalte auf den Servern dieser Diensteanbiet…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 31. 3. 2026 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Ö. Fall. Die Erlaubnis, die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten von den Rechteinhabern nach Art 17 Abs 1 UrheberrechtsRL einholen müssen, deckt auch die Erstellung digitaler Kopien geschützter Inhalte auf den Servern dieser Diensteanbiet…
Ist das Zielunternehmen marktbeherrschend und wird dadurch der Erwerber selbst marktbeherrschend, ohne dass die marktbeherrschende Stellung des Zielunternehmens verstärkt wird, liegen die Voraussetzungen des § 12 Abs 1 Z 2 lit a KartG 2005 für eine Unt…
VwGH zur bewegten Lieferung im Reihengeschäft vor der Implementierung der „Quick Fixes“ im Jahr 2020
VwGH: Die bewegte Lieferung im Reihengeschäft wird durch den Übergang der Verfügungsmacht beeinflusst, dafür ist ua der Zeitpunkt der Individualisierung der Ware ausschlaggebend. (östz)
Ist das Zielunternehmen marktbeherrschend und wird dadurch der Erwerber selbst marktbeherrschend, ohne dass die marktbeherrschende Stellung des Zielunternehmens verstärkt wird, liegen die Voraussetzungen des § 12 Abs 1 Z 2 lit a KartG 2005 für eine Unt…
VwGH zur bewegten Lieferung im Reihengeschäft vor der Implementierung der „Quick Fixes“ im Jahr 2020
VwGH: Die bewegte Lieferung im Reihengeschäft wird durch den Übergang der Verfügungsmacht beeinflusst, dafür ist ua der Zeitpunkt der Individualisierung der Ware ausschlaggebend. (östz)
Hier: Sittenwidrigkeit des Beratungsvertrags mit langfristiger, unbedingter Zahlungspflicht der Schuldnerin (in einer wirtschaftlich besonders prekären Situation) ohne äquivalente Leistungspflicht und Haftung des Bekl trotz fachlicher und persönlicher …