Dt. Fall. Die vom EuGH in den Urteilen C-309/99 und C-519/04 P entwickelte Ausnahme von der Anwendung Art 101 Abs 1 AEUV auf Wettbewerbsbeschränkungen, mit denen ein dem Gemeinwohl dienendes legitimes Ziel verfolgt wird, kann unter bestimmten Vorausset…
Ein Auskunftsanspruch, der sich ausschließlich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen durch die DSN bezieht, kann nicht im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden. Die in der DSGVO angeo…
BFG: Das Fehlen einer Ansässigkeitsbescheinigung steht der Entlastung an der Quelle nicht entgegen, wenn die abkommensrechtliche Ansässigkeit des Begünstigten anderweitig festgestellt werden kann und das einschlägige DBA Österreich kein Besteuerungsrec…
Ö. Fall; Bei Bereitstellung eines Streamingdienstes als Bereitstellung einer „digitalen Dienstleistung“ bleibt Widerrufsrecht des Verbrauchers aufrecht, auch wenn der Verbraucher während der Widerrufsfrist mit dem Streamen begonnen hat. (rdw)
Ö. Fall; Bei Bereitstellung eines Streamingdienstes als Bereitstellung einer „digitalen Dienstleistung“ bleibt Widerrufsrecht des Verbrauchers aufrecht, auch wenn der Verbraucher während der Widerrufsfrist mit dem Streamen begonnen hat. (rdw)
BFG: Beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung fallen während aufrechter Kleinunternehmerreglung erbrachte Leistungen weiterhin unter die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. (östz)
Nach dem Wortlaut des Exekutionstitels ist es der Verpflichteten (nur) untersagt, sich die (inhaltlich unstrittig dem verbotenen Text gleichlautenden) Behauptungen in der Weise zu eigen zu machen, dass („indem“) sie diese wiedergegebenen Behauptungen ü…
Nach dem Wortlaut des Exekutionstitels ist es der Verpflichteten (nur) untersagt, sich die (inhaltlich unstrittig dem verbotenen Text gleichlautenden) Behauptungen in der Weise zu eigen zu machen, dass („indem“) sie diese wiedergegebenen Behauptungen ü…
BFG: Beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung fallen während aufrechter Kleinunternehmerreglung erbrachte Leistungen weiterhin unter die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. (östz)
Anpassung der begleitenden Empfehlungen der KSW an die Neufassung des Fachgutachtens (rwz)