Litau. Fall betr Befugnis der für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Behörde, einen öffentlichen Auftraggeber anzuweisen, den Namen eines Wirtschaftsteilnehmers zu veröffentlichen, der falsche Angaben zur Erfüllung der Voraussetzungen der Leistu…
Bei teilweise in der Forschung tätigen Mitarbeitern sind die Anwesenheitsstunden und nicht die vertraglich vereinbarten Stunden als Teiler für die Berechnung des Forschungsstundensatzes heranzuziehen. (östz)
BFG: Das Erlöschen eines Baurechts und ein neuer Baurechtsvertrag bewirken keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs iSv § 17 GrEStG. (östz)
Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer wird im vorliegenden Fall – ausgehend von den vertraglich gewählten Tarifen – unter der nach der Umstellungsklausel für ein mitversichertes Kind nach Vollendung seines 18. Lebensjahres zu entrichten…
BFG: Das Erlöschen eines Baurechts und ein neuer Baurechtsvertrag bewirken keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs iSv § 17 GrEStG. (östz)
Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer wird im vorliegenden Fall – ausgehend von den vertraglich gewählten Tarifen – unter der nach der Umstellungsklausel für ein mitversichertes Kind nach Vollendung seines 18. Lebensjahres zu entrichten…
Poln. Fall; Ein Zahlungsdienstleister darf die unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs an einen Zahler nicht mit der Begründung verweigern, dass dieser Zahler diesen Zahlungsvorgang durch eine grob fahrlässige Ve…
Poln. Fall; Ein Zahlungsdienstleister darf die unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs an einen Zahler nicht mit der Begründung verweigern, dass dieser Zahler diesen Zahlungsvorgang durch eine grob fahrlässige Ve…
Dt. Fall; Veranstaltet eine Person im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ein Online-Gewinnspiel und lobt sie einen Fernseher als Gewinn aus, ist sie als „Händler“ iSd Art 2 Nr 13 VO (EU) 2017/1369 [zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchsken…
VwGH: Soweit durch Sanierungsmaßnahmen eine Werterhöhung eingetreten ist, hat eine Anrechnung für den Steuerpflichtigen im Wege eines Vorteilsausgleiches zu erfolgen. (östz)