BFG: Eine Pensionskassenleistung einer privatrechtlichen Vorsorgestiftung fällt auch dann nicht unter Art 19 DBA-Schweiz, wenn die zugrunde liegenden Ansprüche aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst stammen. (östz)
Tlw Aufhebung von T-134/25. Eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements kann nicht für sich genommen und unabhängig von den Gründen, auf denen sie beruht, einen „außergewöhnlichen Umstand“ iSd Art 5 Abs 3 FluggastrechteVO darstellen, sondern es ist v…
Bei der Beurteilung, ob ein Vorstandsmitglied gegen das Wettbewerbsverbot des § 79 AktG verstößt ist nicht nur eine rein formale, sondern eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden. (rdw)
Bei der Beurteilung, ob ein Vorstandsmitglied gegen das Wettbewerbsverbot des § 79 AktG verstößt ist nicht nur eine rein formale, sondern eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden. (rdw)
Erste Rsp. Macht ein (in Östereich lebender) Gesellschaftsgläubiger einer (in Deutschland ansässigen) AG, über die in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Ansprüche gegen deren (in Deutschland wohnhaften) ehemaligen alleinigen Vorsta…
BFH: Die Rechtsfolge des § 12 Abs 1 S 1 dKStG setzt in der letzten juristischen Sekunde vor dem Ausschluss oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ein. (östz)
Erste Rsp. Macht ein (in Östereich lebender) Gesellschaftsgläubiger einer (in Deutschland ansässigen) AG, über die in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Ansprüche gegen deren (in Deutschland wohnhaften) ehemaligen alleinigen Vorsta…
BFH: Die Rechtsfolge des § 12 Abs 1 S 1 dKStG setzt in der letzten juristischen Sekunde vor dem Ausschluss oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ein. (östz)
Der Bekl änderte seine Verkaufsabsicht, weil er entgegen seiner ursprünglichen Einschätzung bei Erteilung des Alleinvermittlungsauftrags nunmehr doch eine Möglichkeit sah, seiner Tochter das Grundstück zu übertragen, sodass dieses – wie von ihm gewünsc…
EuGH: Mitgliedstaaten dürfen im nationalen Recht eine fixe und pauschale Verzugszinsenregelung statuieren, auch wenn die Regelung die Art und Schwere des Verstoßes nicht konkret berücksichtigt. (östz)