Die bisherige Rechtsprechung, wonach zu prüfen ist, ob der Versicherte über (eine Lenkberechtigung und) ein eigenes Fahrzeug verfügt oder ihm ein Fahrzeug (im Haushalt bzw im Familienverband) tatsächlich zur Verfügung steht, wird nicht aufrecht erhalte…
Der Risikoausschluss des Art 7.1.7. der ARB 2018 (Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Veranlagung von Vermögensgegenständen) umfasst auch die hier beabsichtigte Rechtsverfolgung wegen behaupteter Beratungs- und Aufkl…
BFG: Die bloße Übererfüllung der gesetzlich definierten Lehrverpflichtung führt zu keinem begünstigten Überstundenzuschlag gem § 68 Abs 2 EStG. (östz)
Der Risikoausschluss des Art 7.1.7. der ARB 2018 (Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Veranlagung von Vermögensgegenständen) umfasst auch die hier beabsichtigte Rechtsverfolgung wegen behaupteter Beratungs- und Aufkl…
BFG: Die bloße Übererfüllung der gesetzlich definierten Lehrverpflichtung führt zu keinem begünstigten Überstundenzuschlag gem § 68 Abs 2 EStG. (östz)
Ersatzanspruch der ASFINAG gegen Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs für Bergungskosten
Klarstellung der Rechtslage. Die ASFINAG kann vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs die Bergungskosten für die Entfernung eines durch aus unbekannter Ursache durch Vollbrand zerstörten ausländischen Sattelzugs von der Autobahn (hier Auto…
Ersatzanspruch der ASFINAG gegen Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs für Bergungskosten
Klarstellung der Rechtslage. Die ASFINAG kann vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs die Bergungskosten für die Entfernung eines durch aus unbekannter Ursache durch Vollbrand zerstörten ausländischen Sattelzugs von der Autobahn (hier Auto…
Ö. Fall; Eine Aufsichtsbehörde, die mit einer Beschwerde nach Art 77 Abs 1 DSGVO befasst ist, darf diese Beschwerde nicht allein aufgrund der zuvor nach Art 79 Abs 1 DSGVO erfolgten Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs zurückweisen, der denselbe…
BFG: Eine allfällige Unzuständigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Durch eine unzuständige Behörde erlassene Beschwerdevorentscheidungen sind daher aufzuheben. (östz)
Ö. Fall; Eine Aufsichtsbehörde, die mit einer Beschwerde nach Art 77 Abs 1 DSGVO befasst ist, darf diese Beschwerde nicht allein aufgrund der zuvor nach Art 79 Abs 1 DSGVO erfolgten Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs zurückweisen, der denselbe…