Ö. Fall; Bei Bereitstellung eines Streamingdienstes als Bereitstellung einer „digitalen Dienstleistung“ bleibt Widerrufsrecht des Verbrauchers aufrecht, auch wenn der Verbraucher während der Widerrufsfrist mit dem Streamen begonnen hat. (rdw)
Nach dem Wortlaut des Exekutionstitels ist es der Verpflichteten (nur) untersagt, sich die (inhaltlich unstrittig dem verbotenen Text gleichlautenden) Behauptungen in der Weise zu eigen zu machen, dass („indem“) sie diese wiedergegebenen Behauptungen ü…
BFG: Beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung fallen während aufrechter Kleinunternehmerreglung erbrachte Leistungen weiterhin unter die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. (östz)
Anpassung der begleitenden Empfehlungen der KSW an die Neufassung des Fachgutachtens (rwz)
Wird nach Erhebung der Revision über das Vermögen einer Prozesspartei (hier Bekl) das Insolvenzverfahren eröffnet und betrifft der Rechtsstreit ein zur Masse gehörendes Vermögen, dann ist wegen der ex lege eintretenden Unterbrechung (§ 7 IO) über die R…
VwGH: Werden nach Beratung und Abstimmung des Senats vorgelegte Unterlagen in der schriftlichen Ausfertigung eines Erkenntnisses verwertet, ohne dass der Senat neuerlich berät und beschließt, ist die Entscheidung so zu betrachten, als ob sie von einer …
Bei einer Gesamtbetrachtung ist im Einzelfall nicht korrekturbedürftig die Rechtsansicht des BerufungsG, dass weder das kostenpflichtige Anbieten der Produkte noch der fehlende Hinweis, dass die darin enthaltenenDaten im Wege des Auskunftsanspruchs nac…
Dt. Fall; Eine natürliche Person, die eine Website betreibt, auf der sie von in Anhang XV VO (EU) 833/2014 [über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren] idF VO (EU) 2022/350 aufgeführten j…
BFG: Aufwendungen für die Dotierung von Rückstellungen iZm zukünftigen Zahlungen aus einem Wettbewerbsverbot sind im Jahr der Dotierung der Rückstellung als Entgelt iSd § 20 Abs 1 Z 7 EStG zu berücksichtigen. (östz)
BFG: Die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmacht muss in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts stehen. (östz)