Klarstellung. War die Aufwärmrunde Teil des (eigentlichen) Rennens, ist sie schon deshalb vom Risikoausschluss gem dem vorliegenden Art 15.2. AUVB 2015 (Ausschluss von Fahrten bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten) um…
BFG: Ein verschmelzungsbedingter Schuldnerwechsel, der zur Wiedererlangung der Werthaltigkeit einer Gesellschafterforderung führt, kann auf Ebene der Anteilsinhaber trotz Anwendung des UmgrStG eine verdeckte Ausschüttung darstellen. (östz)
BFG: Ein verschmelzungsbedingter Schuldnerwechsel, der zur Wiedererlangung der Werthaltigkeit einer Gesellschafterforderung führt, kann auf Ebene der Anteilsinhaber trotz Anwendung des UmgrStG eine verdeckte Ausschüttung darstellen. (östz)
Nl. Fall. Im Fall des „Co-Brandings“ einer Verbraucher-Kreditkarte kann auch die Gesamtnettosumme der Zahlungen, Rabatte und Anreize, die der Co-Branding-Partner vom Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren erhält, als Teil des Interbankenentgelts der Obergre…
Nl. Fall. Im Fall des „Co-Brandings“ einer Verbraucher-Kreditkarte kann auch die Gesamtnettosumme der Zahlungen, Rabatte und Anreize, die der Co-Branding-Partner vom Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren erhält, als Teil des Interbankenentgelts der Obergre…
Klarstellung. Vom Schutzzweck des § 69 Abs 2 IO sind nur Rechtsverfolgungskosten für die Betreibung einer berechtigten (Alt-)Forderung aus einer (vertraglichen) Geschäftsbeziehung umfasst, nicht jedoch Rechtsverfolgungskosten des (mittelbaren) Gesellsc…
VwGH: Aufwendungen für künstliche Befruchtungen sind nur dann abzugsfähig, wenn die Behandlung „im Wesentlichen im Einklang mit dem FMedG steht“. (östz)
Klarstellung. Vom Schutzzweck des § 69 Abs 2 IO sind nur Rechtsverfolgungskosten für die Betreibung einer berechtigten (Alt-)Forderung aus einer (vertraglichen) Geschäftsbeziehung umfasst, nicht jedoch Rechtsverfolgungskosten des (mittelbaren) Gesellsc…
VwGH: Aufwendungen für künstliche Befruchtungen sind nur dann abzugsfähig, wenn die Behandlung „im Wesentlichen im Einklang mit dem FMedG steht“. (östz)
Bestehen auf Seite des Rechtserwerbers gesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen, die mehrere juristische Personen umfassen und auf Basis der reellen ökonomischen Gegebenheiten tatsächlich als wirtschaftliche Einheit aufzufassen sind, hat eine ges…