Dt. Fall. Die in Art 10 Abs 2 VO (EG) 1924/2006 [über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel] aufgeführten Pflichtangaben müssen in der schriftlichen Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel nicht enthalten sein, wenn die Kennzeich…
BFG: Mietvorauszahlungen können im Rahmen des Zufluss-/Abfluss-Prinzips für den Fixkostenzuschuss 800.000 berücksichtigt werden, wenn der Zeitraum nicht mehr als doppelt so lang ist. (östz)
Dt. Fall. Die in Art 10 Abs 2 VO (EG) 1924/2006 [über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel] aufgeführten Pflichtangaben müssen in der schriftlichen Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel nicht enthalten sein, wenn die Kennzeich…
BFG: Mietvorauszahlungen können im Rahmen des Zufluss-/Abfluss-Prinzips für den Fixkostenzuschuss 800.000 berücksichtigt werden, wenn der Zeitraum nicht mehr als doppelt so lang ist. (östz)
§ 7 Abs 3 Z 3 lit c FSG erfasst nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht nur die Übertretung von durch Vorschriftszeichen gekennzeichneten Überholverboten, sondern auch die Übertretung von sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Überholverboten. …
VwGH: Zeitversetzt in die Databox eingelangte verbundene Bescheide sind gem § 293 BAO analog dem Behördenwillen entsprechend zeitgleich zugestellt, wenn sie gemeinsam genehmigt wurden. (östz)
§ 7 Abs 3 Z 3 lit c FSG erfasst nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht nur die Übertretung von durch Vorschriftszeichen gekennzeichneten Überholverboten, sondern auch die Übertretung von sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Überholverboten. …
VwGH: Zeitversetzt in die Databox eingelangte verbundene Bescheide sind gem § 293 BAO analog dem Behördenwillen entsprechend zeitgleich zugestellt, wenn sie gemeinsam genehmigt wurden. (östz)
Eine Präklusion tritt nach einer Fristsetzung gem § 70 Abs 2 BO nur dann ein, wenn kein einziger der Nachbarn, die in einem subjektiv-öffentlichen Recht berührt sein könnten, nach nachweislicher Verständigung von der geplanten Bauführung binnen der ges…
VfGH: Bei Hinterlegung einer Paraphe beim Firmenbuch als Musterzeichnung gem § 9 Abs 3 GmbHG ist dem Unterschriftserfordernis des § 85 Abs 2 BAO bei Verwendung dieser Paraphe in harmonisierender Auslegung entsprochen. (östz)