Sicherungsverfahren: Anbot von Betreibern einer Kfz-Werkstättenkette, bei kaskoversicherten Schäden einen Rabatt auf den vertraglichen Selbstbehalt anzubieten, obwohl dieser Selbstbehalt Teil des Versicherungsvertrags zwischen Kunde und Versicherer ist…
Sicherungsverfahren: Anbot von Betreibern einer Kfz-Werkstättenkette, bei kaskoversicherten Schäden einen Rabatt auf den vertraglichen Selbstbehalt anzubieten, obwohl dieser Selbstbehalt Teil des Versicherungsvertrags zwischen Kunde und Versicherer ist…
Klarstellung. Nicht den Begriff des „Betriebsraums“ erfüllt das Bestehen eines mit Automaten bestückten Raumes, deren Betrieb in Selbstbedienung durch den Kunden grundsätzlich in Abwesenheit des Gewerbetreibenden bzw dessen Mitarbeitern stattfindet. De…
BFH: Eine Auszahlung aus einem US-amerikanischen 401(k)-Plan unterliegt in Deutschland der Besteuerung nach § 22 Nr 5 S 2 lit b dEStG. (östz)
Klarstellung. Nicht den Begriff des „Betriebsraums“ erfüllt das Bestehen eines mit Automaten bestückten Raumes, deren Betrieb in Selbstbedienung durch den Kunden grundsätzlich in Abwesenheit des Gewerbetreibenden bzw dessen Mitarbeitern stattfindet. De…
BFH: Eine Auszahlung aus einem US-amerikanischen 401(k)-Plan unterliegt in Deutschland der Besteuerung nach § 22 Nr 5 S 2 lit b dEStG. (östz)
Slowen. Fall; Die Mitgliedstaaten dürfen den Kreditinstituten nicht vorschreiben, den Antrag eines Verbrauchers auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen allein deshalb abzulehnen, weil der Verbraucher auf einer Liste von Personen…
Slowen. Fall; Die Mitgliedstaaten dürfen den Kreditinstituten nicht vorschreiben, den Antrag eines Verbrauchers auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen allein deshalb abzulehnen, weil der Verbraucher auf einer Liste von Personen…
BFG: Eine Bescheidänderung gem § 295 Abs 3 BAO nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ist nicht möglich, wenn der grundlagenähnliche Bescheid gem § 293 iVm § 302 Abs 2 lit a BAO berichtigt wurde. (östz)
BFG: Eine Bescheidänderung gem § 295 Abs 3 BAO nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ist nicht möglich, wenn der grundlagenähnliche Bescheid gem § 293 iVm § 302 Abs 2 lit a BAO berichtigt wurde. (östz)