Neufassung des WiEReG BMF-Erlasses im Hinblick auf die zahlreichen Änderungen der letzten Jahre und Aktualisierung der WiEReG Fallbeispielsammlung (rdw)
Antworten auf Anfragen der Landwirtschaftskammer und der KSW (östz)
Neufassung des WiEReG BMF-Erlasses im Hinblick auf die zahlreichen Änderungen der letzten Jahre und Aktualisierung der WiEReG Fallbeispielsammlung (rdw)
BFG: Ein Kreditinstitut kann sich gem § 38 Abs 3 BWG nicht auf das Bankgeheimnis berufen, um der GMSG-Meldepflicht zu entgehen. (östz)
BFG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses nach Art der Tätigkeit notwendig ist. (östz)
Schwed. Fall. Anforderungen an die Kennzeichnung von Waren fallen nicht in den „koordinierter Bereich“ iSd E-CommerceRL; die Wohnsitzmitgliedstaaten der Verbraucher können daher – unter Berücksichtigung sonstiger unionsrechtlicher Vorgaben – nationale …
BFG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses nach Art der Tätigkeit notwendig ist. (östz)
Schwed. Fall. Anforderungen an die Kennzeichnung von Waren fallen nicht in den „koordinierter Bereich“ iSd E-CommerceRL; die Wohnsitzmitgliedstaaten der Verbraucher können daher – unter Berücksichtigung sonstiger unionsrechtlicher Vorgaben – nationale …
Fristverlängerungen; Erleichterungen bei Zahlungen; Absetzbarkeit von Spenden und neuer Alltagsgegenstände. (östz)
BFG: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)