BFG: Fremdwährungsverluste, die zwischen dem Realisationszeitpunkt und der Auszahlung von Dividenden, sowie iZm Darlehensforderungen anfallen, unterliegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit. (östz)
Provisorialverfahren: Hier keine Haftung des Vereins (auch keine Unternehmerhaftung bzw Repräsentantenhaftung) (jusit)
BFG: Für die Frage der Qualifikation als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung ist es unerheblich, dass der Leistungserbringer für die Zeit der vom Leistungsempfänger zu vertretenden Leistungsstörung sein Angebot deaktiviert, wenn das Recht auf Inanspru…
Provisorialverfahren: Hier keine Haftung des Vereins (auch keine Unternehmerhaftung bzw Repräsentantenhaftung) (jusit)
BFG: Für die Frage der Qualifikation als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung ist es unerheblich, dass der Leistungserbringer für die Zeit der vom Leistungsempfänger zu vertretenden Leistungsstörung sein Angebot deaktiviert, wenn das Recht auf Inanspru…
Dän. Fall. Für die Festsetzung einer Geldbuße wegen Verstoßes einer Gesellschaft gegen die DSGVO ist auf den Gesamtumsatz des Konzerns abzustellen, dem die Gesellschaft angehört. (rdw)
EuGH: Die Frage, ob das EuG die das Referenzsystem bildenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtig ausgelegt hat, ist eine Rechtsfrage und kann durch den EuGH überprüft werden. (östz)
Dän. Fall. Für die Festsetzung einer Geldbuße wegen Verstoßes einer Gesellschaft gegen die DSGVO ist auf den Gesamtumsatz des Konzerns abzustellen, dem die Gesellschaft angehört. (rdw)
EuGH: Die Frage, ob das EuG die das Referenzsystem bildenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtig ausgelegt hat, ist eine Rechtsfrage und kann durch den EuGH überprüft werden. (östz)
BFG: Österreich hat kein Besteuerungsrecht an den Einkünften eines bei der SAS angestellten Piloten, wenn dieser in Österreich ansässig ist. (östz)