Daraus, dass die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nach dem TKG grds unzulässig ist, kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwec…
BFG: Für die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten als Werbungskosten ist unerheblich, wer den Kredit aufgenommen hat, sondern dass die Kreditmittel ausschließlich zur Finanzierung der Einkunftsquelle verwendet werden und die Rückzahlung des Kre…
Daraus, dass die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nach dem TKG grds unzulässig ist, kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwec…
BFG: Für die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten als Werbungskosten ist unerheblich, wer den Kredit aufgenommen hat, sondern dass die Kreditmittel ausschließlich zur Finanzierung der Einkunftsquelle verwendet werden und die Rückzahlung des Kre…
Auch die gem § 58 Abs 13 WaffG zu erteilende Bewilligung für den Besitz und das Führen von Magazinen iSd § 17 Abs 1 Z 9 und 10 WaffG (Magazine für halbautomatische Schusswaffen), die vor der WaffG-Novelle 2018 rechtmäßig besessen wurden, setzt das Vorl…
BFG: Eine Ansässigkeitsbescheinigung kann nicht in jeder Phase des Verfahrens die Abkommensberechtigung nachweisen. Vielmehr wird die Ansässigkeitsbescheinigung nur anerkannt, wenn sie zeitnah zur Abfuhrverpflichtung ausgestellt wurde. (östz)
Auch die gem § 58 Abs 13 WaffG zu erteilende Bewilligung für den Besitz und das Führen von Magazinen iSd § 17 Abs 1 Z 9 und 10 WaffG (Magazine für halbautomatische Schusswaffen), die vor der WaffG-Novelle 2018 rechtmäßig besessen wurden, setzt das Vorl…
BFG: Eine Ansässigkeitsbescheinigung kann nicht in jeder Phase des Verfahrens die Abkommensberechtigung nachweisen. Vielmehr wird die Ansässigkeitsbescheinigung nur anerkannt, wenn sie zeitnah zur Abfuhrverpflichtung ausgestellt wurde. (östz)
Ergänzung der Anfragebeantwortung vom 16. 2. 2024 (östz)
Sicherungsverfahren iZm den Aussagen, dass „nirgendwo sonst“ als bei den Ärzten die Gesundheit beginnt; Qualifizierung dieser Aussagen als objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptungen (und nicht als Werturteile) durch das RekursG nicht zu beanstanden (r…