Änderungen in NÖ und OÖ. (östz, pvp, ard)
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EuGH: Die Verwaltung von Urheber- und verwandten Schutzrechten ist auch dann steuerbar, wenn die Vergütungen für die Nutzung geschützter Werke nicht der MwSt unterliegen. (östz)
Klarstellung. Gem § 1 Abs 2 GEG liegt ein Exekutionstitel nur dann vor, wenn das Strafurteil (auch) eine Zahlungspflicht, also einen Leistungsbefehl enthält; nicht ausreichend war hier, dass im Strafurteil ohne Anführung der vom Verfall betroffenen Per…
EuGH: Die Verwaltung von Urheber- und verwandten Schutzrechten ist auch dann steuerbar, wenn die Vergütungen für die Nutzung geschützter Werke nicht der MwSt unterliegen. (östz)
Klarstellung. Gem § 1 Abs 2 GEG liegt ein Exekutionstitel nur dann vor, wenn das Strafurteil (auch) eine Zahlungspflicht, also einen Leistungsbefehl enthält; nicht ausreichend war hier, dass im Strafurteil ohne Anführung der vom Verfall betroffenen Per…
BFG: Liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Ö, hat Ö das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus einer Geschäftsführungstätigkeit gem Art 14 DBA-Zypern. (östz)
Provisorialverfahren. Klarstellung. Die Weigerung des Netzkunden, der Stromnetzbetreiberin zum Austausch der Stromzähler Zugang zu seinem Objekt zu gewähren, rechtfertigt es nicht, dass die Stromnetzbetreiberin ihr Recht auf Austausch des Zählers statt…
BFG: Liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Ö, hat Ö das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus einer Geschäftsführungstätigkeit gem Art 14 DBA-Zypern. (östz)
Provisorialverfahren. Klarstellung. Die Weigerung des Netzkunden, der Stromnetzbetreiberin zum Austausch der Stromzähler Zugang zu seinem Objekt zu gewähren, rechtfertigt es nicht, dass die Stromnetzbetreiberin ihr Recht auf Austausch des Zählers statt…
VwGH: Die Nutzungsmöglichkeit des städtischen Glasfasernetzes durch einen Netzbetreiber ist als Bestandvertrag zwischen der Stadt und dem Netzbetreiber anzusehen. (östz)