Ö. Fall. Nach Ansicht des Generalanwalts kommt die 14-tägige Widerrufsfrist der VerbraucherrechteRL (auch) bei einem Streamingdienst zur Anwendung, bei dem sich die Inhalte auf einem Server befinden, auf den die Kunden mittels eines Hyperlinks oder ein…
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BFG: Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob die UID-Nr des Abnehmers eine materiell-rechtliche Voraussetzung der Befreiung der ig Lieferung nach den Quick Fixes darstellt (östz)
Ö. Fall. Bei der Prüfung, ob das Verbot des „absichtlichen Störens“ iSd Art 5 Buchst d VogelschutzRL einem Vorhaben entgegensteht, sind die geplanten vorbeugenden Begleitmaßnahmen des Vorhabens zu berücksichtigen. Eine wissenschaftliche Dokumentation d…
Ö. Fall. Bei der Prüfung, ob das Verbot des „absichtlichen Störens“ iSd Art 5 Buchst d VogelschutzRL einem Vorhaben entgegensteht, sind die geplanten vorbeugenden Begleitmaßnahmen des Vorhabens zu berücksichtigen. Eine wissenschaftliche Dokumentation d…
Das BFG hielt die Festsetzung einer Zwangsstrafe gegenüber einer Gesellschaft für zulässig, auch wenn über deren Vermögen zwischen der Androhung und der tatsächlichen Festsetzung der Zwangsstrafe ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. (östz)
Das BFG hielt die Festsetzung einer Zwangsstrafe gegenüber einer Gesellschaft für zulässig, auch wenn über deren Vermögen zwischen der Androhung und der tatsächlichen Festsetzung der Zwangsstrafe ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. (östz)
Erste Rsp. Das Vorliegen von „im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalten“ ist eine besondere Prozessvoraussetzung der Verbandsklage auf Abhilfe. Die gemeinsamen Sachverhaltselemente, die den klagsgegenständlichen Rechtsverhältnissen zugrunde liegen, s…
VwGH: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)
Erste Rsp. Das Vorliegen von „im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalten“ ist eine besondere Prozessvoraussetzung der Verbandsklage auf Abhilfe. Die gemeinsamen Sachverhaltselemente, die den klagsgegenständlichen Rechtsverhältnissen zugrunde liegen, s…
VwGH: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)