Dt. Fall. Eine Geldbuße wegen eines Verstoßes nach Art 83 Abs 4 bis 6 DSGVO darf über eine juristische Person als Verantwortliche auch dann verhängt werden, wenn der Verstoß nicht einer bestimmten natürlichen Person zugerechnet werden konnte. Die Anwen…
VwGH: Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Fehlers einer Mitarbeiterin durch den Parteienvertreter kann nur dann gewährt werden, wenn dieser einen Nachweis zur Einhaltung seiner Kontroll- und Überwachungspflichten erbring…
VwGH: Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Fehlers einer Mitarbeiterin durch den Parteienvertreter kann nur dann gewährt werden, wenn dieser einen Nachweis zur Einhaltung seiner Kontroll- und Überwachungspflichten erbring…
Regelung des fristauslösenden Ereignisses für die Erhebung einer Revision an den VwGH in § 16 Bgld LVwGG – Bedenken des VwGH, dass damit verfassungswidrig in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers eingegriffen wird.
Regelung des fristauslösenden Ereignisses für die Erhebung einer Revision an den VwGH in § 16 Bgld LVwGG – Bedenken des VwGH, dass damit verfassungswidrig in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers eingegriffen wird.
Generalanwältin Kokott: Art 90 MwStSystRL ist insb dahingehend auszulegen, dass 1. ein Ausschluss der Verminderung der Bemessungsgrundlage unionsrechtswidrig ist; 2. in einem solchen Fall die MwStSyst-RL unmittelbar anwendbar ist; 3. ua der Zeitpunkt d…
Generalanwältin Kokott: Art 90 MwStSystRL ist insb dahingehend auszulegen, dass 1. ein Ausschluss der Verminderung der Bemessungsgrundlage unionsrechtswidrig ist; 2. in einem solchen Fall die MwStSyst-RL unmittelbar anwendbar ist; 3. ua der Zeitpunkt d…
BFG: Ist ein Handelsvertreter bei seiner Tätigkeit unecht umsatzsteuerbefreit, so ist der Ansatz eines Vorsteuerpauschales zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale nicht zulässig.
BFG: Ist ein Handelsvertreter bei seiner Tätigkeit unecht umsatzsteuerbefreit, so ist der Ansatz eines Vorsteuerpauschales zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale nicht zulässig.
BFG: Wird neben der Berichtigung der Einkunftsart auch die Änderung der Höhe der Einkünfte begehrt, so kommt eine Berichtigung nach § 293a BAO nicht in Betracht.