Hier: umfassende Veröffentlichung der Bußgeldentscheidung – die Einschreiterin legt nicht ausreichend konkret dar, warum ihr dennoch eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Antragsgegnerinnen trotz der Erleichterungen betr Schlüssigke…
News & Publikationen
VwGH: Auch ein Antrag auf Verlängerung der Vorlageantragsfrist kann eine versäumte Handlung iSd § 308 Abs 3 BAO sein. (östz)
Ungar. Fall. Die nationale Aufsichtsbehörde darf den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Ausübung ihrer Abhilfebefugnisse gem Art 58 Abs 2 Buchst d und g DSGVO selbst dann zur Löschung unrechtmäßig verarbeiteter personenbezogener Daten anweise…
BFH: Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Leistungsempfängers, der infolge Anfechtung des Insolvenzverwalters eines Dritten entsteht, ist keine Masseverbindlichkeit iSd § 55 Abs 1 Nr 1 dInsO. (östz)
BFH: Die Steuerbefreiung nach § 11 Abs 1 Satz 2 InvStG 2004 ist mittels geltungserhaltender Reduktion des nationalen Rechts auch ausländischen Fonds zu gewähren. (östz)
Gem Art 31 Abs 1 EuInsVO 2015 sind Leistungen eines Dritten schuldbefreiend, die dieser nach dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung in Unkenntnis dieses Umstands in einem anderen Mitgliedstaat an den Schuldner erbringt. Der OGH möchte vom EuGH ua wissen…
Belg. Fall iZm dem Regelungsrahmen einer Branchenorganisation für Unternehmen der digitalen Werbe- und Marketingindustrie, der die DSGVO-konforme Datenverarbeitung iZm der automatisierten Online-Versteigerung von Nutzerprofilen für den Verkauf und Kauf…
EuG: Eine Person ist von einem Unionsrechtsakt nicht iSd Art 263 Abs 4 AEUV individuell betroffen, bloß weil der Kreis an betroffenen Personen oder gar die Identität der Personen zum Zeitpunkt der Erlassung des Rechtsaktes bestimmbar war, sofern dieser…
Der Begriff der Kreditbearbeitungsgebühr ist zwar für sich genommen ausreichend transparent. Am Vertrag als Ganzes gemessen kann die vereinbarte Bearbeitungsgebühr aber intransparent sein, wenn auch andere Entgelte vereinbart sind und eine etwaige Über…
VwGH: Für die wirksame elektronische Zustellung im Wege von FinanzOnline ist die Zustellung der Erledigungen in die Databox des „formellen“ Empfängers maßgeblich. (östz)