Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 27. 2. 2024. (östz)
Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 16. 1. 2024. (östz)
EuGH: Der ermäßigte Steuersatz für die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen ist nur auf Gegenstände anwendbar, die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. (östz)
Hier: bekl GmbH eigens zum Zwecke der Treuhand gegründet; Zurechnung des Wissens des Schuldners als Treugeber (und damit wirtschaftlich Berechtigtem) über seine eigene Benachteiligungsabsicht an die GmbH bzw deren Geschäftsführer schon aufgrund der im …
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Verlängerung des „absehbaren Zeitraums“ im Rahmen der Liebhabereibeurteilung sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Vermietung (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)