VwGH: Die Einräumung eines Leibrentenvertrags gegen die Überlassung von Geschäftsanteilen an einer GmbH unterliegt als Glücksvertag der Gebührenpflicht gem § 33 TP 17 GebG. (östz)
Für eine Auslegung der besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 43a Abs 1 Z 2 NAG dahin, dass an die selbstständige künstlerische Tätigkeit und an das in ihrem Rahmen erzielte Einkommen zusätzlich die Anforderungen zu stellen wären, dass das Einkomme…
VwGH: Für das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit iSd § 47 Abs 2 EStG ist keine explizite schriftliche Vereinbarung von Weisungsrechten notwendig. (östz)
Für eine Auslegung der besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 43a Abs 1 Z 2 NAG dahin, dass an die selbstständige künstlerische Tätigkeit und an das in ihrem Rahmen erzielte Einkommen zusätzlich die Anforderungen zu stellen wären, dass das Einkomme…
VwGH: Für das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit iSd § 47 Abs 2 EStG ist keine explizite schriftliche Vereinbarung von Weisungsrechten notwendig. (östz)
Ein Verstoß gegen das Versandhandelsverbot von Tabakerzeugnissen (§ 2a TNRSG) erfordert, dass – gem der Legaldefinition des § 1 Z 12 TNRSG – ein „Versand“ bzw eine „Lieferung“ stattfanden. Das Anbieten in einem Online-Shop allein, dh ohne Versand und L…
BFG: Nach Rechtskraft eines Gerichtsbeschlusses gem § 213 IO ist die Festsetzung einer Abgabe, die von der Restschuldbefreiung umfasst ist, unzulässig. (östz)
Ein Verstoß gegen das Versandhandelsverbot von Tabakerzeugnissen (§ 2a TNRSG) erfordert, dass – gem der Legaldefinition des § 1 Z 12 TNRSG – ein „Versand“ bzw eine „Lieferung“ stattfanden. Das Anbieten in einem Online-Shop allein, dh ohne Versand und L…
BFG: Nach Rechtskraft eines Gerichtsbeschlusses gem § 213 IO ist die Festsetzung einer Abgabe, die von der Restschuldbefreiung umfasst ist, unzulässig. (östz)
Soweit (wie hier) kein Aufsichtsrat eingerichtet ist, ist der Stiftungsprüfer zwingend durch das Gericht zu bestellen (§ 20 Abs 1 PSG). Die Stiftungsurkunde kann zwar gem § 9 Abs 2 Z 2 PSG Regelungen über Vorschläge enthalten. Das Gericht ist an einen …