BFG: Ausbildungskosten gelten regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung, weil die Ausbildung kraft freien Willensentschlusses erfolgt, daher nicht zwangsläufig erwächst und somit nicht außergewöhnlich ist. (östz)
BFG: Das Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG 1988 ist unionsrechtswidrig und muss geltungserhaltend reduziert werden. (östz)
Entscheidend für die Anwendbarkeit des 19-jährigen Berichtigungszeitraums nach § 12 Abs 10a UStG 1994 idF vor dem 1. StabG 2012 ist, ob im Zeitpunkt des Erwerbs auch eine nicht unternehmerische Nutzung der Immobilie beabsichtigt ist. (östz)
BFH: Die britische „remittance-basis“-Besteuerung kann eine Vorzugsbesteuerung sein, die zu einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem § 2 dAStG führt. (östz)
BFG: Volljährige Pflegekinder sind den übrigen Kindern iSv § 2 Abs 3 FLAG gleichgestellt. (östz)
Hat das Gericht unzutreffenderweise trotz Masseunzulänglichkeit ein formelles Verteilungsverfahren nach den §§ 128 bis 139 IO durchgeführt, richten sich die Wirkungen dieser Verfahrenshandlungen und insb deren verfahrensrechtliche Anfechtbarkeit nach d…
BFG: In statischer Interpretation des DBA-Österreich Ungarn können Land- und Forstwirte keine Betriebsstätten begründen, denen Veräußerungsgewinne zuordenbar wären. (östz)
Auch wenn die älteren internationalen Wortmarken OLYMPIC und OLYMPIAN – eingetragen in vielen Klassen, ua auch iZm Immobilienwesen – vom IOC angemeldet wurden und OLYMPIC bzw OLYMPIAN von den maßgeblichen Verkehrskreisen als „olympisch“ verstanden wird…
VwGH: Wird ein gesamter Mitunternehmeranteil übertragen, aber das Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, so liegt hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens eine Entnahme iSd § 4 Abs 1 EStG in das Privatvermögen vor. (östz)
Klarstellung. Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten sind von der positiven Deckungsumschreibung des Art 19.2.1 ARB umfasst (Geltendmachung von „Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In…