Provisorialverfahren: Hier keine Haftung des Vereins (auch keine Unternehmerhaftung bzw Repräsentantenhaftung) (jusit)
Novinky a publikácie
BFG: Für die Frage der Qualifikation als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung ist es unerheblich, dass der Leistungserbringer für die Zeit der vom Leistungsempfänger zu vertretenden Leistungsstörung sein Angebot deaktiviert, wenn das Recht auf Inanspru…
Dän. Fall. Für die Festsetzung einer Geldbuße wegen Verstoßes einer Gesellschaft gegen die DSGVO ist auf den Gesamtumsatz des Konzerns abzustellen, dem die Gesellschaft angehört. (rdw)
EuGH: Die Frage, ob das EuG die das Referenzsystem bildenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtig ausgelegt hat, ist eine Rechtsfrage und kann durch den EuGH überprüft werden. (östz)
BFG: Österreich hat kein Besteuerungsrecht an den Einkünften eines bei der SAS angestellten Piloten, wenn dieser in Österreich ansässig ist. (östz)
Erste Rsp. Aus der Bedingungslage ist für den Versicherungsnehmer klar, dass auch Punkt 1. der Bedingung „Unfallkapital (UVCP0001)“ vom ärztlich festgestellten Grad der dauernden Invalidität ausgeht, der den bestehenden „Vorzustand“ der versicherten Pe…
Klarstellung. Ein Produkt (hier: Smartphone) darf nicht als kostenfrei beworben werden, wenn natürliche Personen in jedem Fall eine Speichermedienvergütung von 3 € zahlen müssen. (rdw)
BFG: Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Teil der Bemessungsgrundlage des StabAbgG, da er weder als gezeichnetes Kapital noch als Rücklage gem § 2 Abs 2 Z 2 StabAbgG gilt. (östz)
VwGH: Aufhebung des Erkenntnisses des BFG mangels Feststellungen zur Beurteilung, ob die Rückfallklausel des Art 15 Abs 4 DBA-D anwendbar ist. (östz)
Erste Rsp. Auch wenn die Chalets – wie hier – über die Tiefgarage mit den zentralen Infrastruktureinrichtungen verbunden sind, um diese witterungsunabhängig bequem erreichen zu können, kann eine solche Verbindung nicht verhindern, dass die Gebäude als …