BFG: Ein Kreditinstitut kann sich gem § 38 Abs 3 BWG nicht auf das Bankgeheimnis berufen, um der GMSG-Meldepflicht zu entgehen. (östz)
Schwed. Fall. Anforderungen an die Kennzeichnung von Waren fallen nicht in den „koordinierter Bereich“ iSd E-CommerceRL; die Wohnsitzmitgliedstaaten der Verbraucher können daher – unter Berücksichtigung sonstiger unionsrechtlicher Vorgaben – nationale …
BFG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses nach Art der Tätigkeit notwendig ist. (östz)
BFG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses nach Art der Tätigkeit notwendig ist. (östz)
Schwed. Fall. Anforderungen an die Kennzeichnung von Waren fallen nicht in den „koordinierter Bereich“ iSd E-CommerceRL; die Wohnsitzmitgliedstaaten der Verbraucher können daher – unter Berücksichtigung sonstiger unionsrechtlicher Vorgaben – nationale …
Fristverlängerungen; Erleichterungen bei Zahlungen; Absetzbarkeit von Spenden und neuer Alltagsgegenstände. (östz)
BFG: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)
Fristverlängerungen; Erleichterungen bei Zahlungen; Absetzbarkeit von Spenden und neuer Alltagsgegenstände. (östz)
BFG: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)
Erste Rsp. Selbst ein geeigneter Unternehmer hat grds kein uneingeschränktes Recht auf Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Die Auswahl hat jedoch in nicht diskriminierender Weise stattzufinden. Eine diskriminierend…